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01.07.2009

Beibehaltung des Kfz-Kennzeichens bei einem Umzug in einen Zulassungsbezirk mit gleichem Unterscheidungszeichen

Die Stadt Würzburg und der Landkreis Würzburg bieten ab 01.07.2009 einen neuen Service für Ihre Bürgerinnen und Bürger an:
 
Bei einem Umzug von der Stadt in den Landkreis und umgekehrt kann der Fahrzeughalter das Kfz-Kennzeichen behalten, da sowohl bei den Kfz-Kennzeichen der Stadt Würzburg als auch des Landkreises Würzburg das Unterscheidungszeichen WÜ-… verwendet wird. Somit fallen keine Kosten mehr für das Prägen neuer Kennzeichenschilder an.
 
Dieses Angebot ist nicht verpflichtend, d.h. der Fahrzeughalter kann sich auch, wie bisher üblich, für ein neues (Wunsch-)Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks, in den er umgezogen ist, entscheiden.
 
Ungeachtet der Frage, welche Variante er wählt, muss der Fahrzeughalter aber nach wie vor die örtlich zuständige Zulassungsbehörde aufsuchen, um seine Fahrzeugpapiere hinsichtlich des neuen Wohnorts aktualisieren zu lassen. Mitzubringen sind der Personalausweis mit der aktuellen Adresse bzw. mit aktueller Meldebescheinigung, die Zulassungsdokumente, die Nachweise über gültige Abgas- (AU) und Hauptuntersuchung (HU) sowie die 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) (früher Doppel- oder Deckungskarte).
 
Diese Neuregelung ist nun möglich geworden, da das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie den Zulassungsbehörden, die jeweils das gleiche Unterscheidungskennzeichen verwenden (WÜ-…; AB-…; SW-… etc.), eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt hat.