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29.07.2014

Beihilfe für Schulbedarf im Schuljahr 2014/2015

Rechtzeitig Anträge ans Jobcenter des Landkreises stellen

Obwohl die Sommerferien gerade erst begonnen haben, sollten Familien, die Anspruch auf einen Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, bereits jetzt ihren Antrag stellen, teilt das Jobcenter Landkreis Würzburg mit.

Anträge können gestellt werden von Empfängern von folgenden Leistungen: Wohngeld, Kinderzuschlag.

Anspruchsberechtigte erhalten pro Kind ab August einmalig 70 Euro für das erste Schulhalbjahr und im Februar 2015 einmalig weitere 30 Euro. Anträge können von Empfängern von Wohngeld oder Kinderzuschlag gestellt werden.

Landkreisbürger, die erstmals einen Antrag stellen, müssen das entsprechende Formular „Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe“ verwenden, erhältlich in der Geschäftsstelle des Jobcenters im Landratsamt, Zeppelinstraße 15 in Würzburg oder unter www.landkreis-wuezburg.de - Formulare - Jobcenter Landkreis Würzburg als Download. Wer vom Landratsamt Wohngeld bezieht, bitte Aktenzeichen angeben.

Wer bereits im vorangegangenen Schuljahr den Zuschuss erhalten hat, kann einen formlosen, schriftlichen Antrag an das Jobcenter im Landratsamt stellen.

Keinen Antrag stellen muss, wer derzeit bereits Leistungen wie Hartz IV, Sozialhilfe oder Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung über das Landratsamt erhält; diesen Leistungsempfängern wird der Zuschuss im August automatisch überwiesen.

Auskunft bei: Jobcenter Landkreis Würzburg, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg , Tel. 0931 8003-842, Fax 0931 8003-421, E-Mail: jobcenter@lra-wue.bayern.de