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04.08.2014

Berufskraftfahrer - Nachweis über Fortbildungen - Stichtag 10. September 2014

Aufgrund des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) müssen sich alle Berufskraftfahrer regelmäßig weiterbilden. Bis zum 10. September 2014 sind alle Berufskraftfahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse (Altklasse 2 und 3) besitzen, verpflichtet, der Fahrerlaubnisbehörde ihre Weiterbildungsnachweise vorzulegen. Die Weiterbildung wird durch die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Wir empfehlen dringend, diese Eintragung umgehend vornehmen zu lassen, um Schwierigkeiten bei künftigen Kontrollen zu vermeiden.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Bayern sowie bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Würzburg.