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01.10.2020

Bescheide über Ungültigkeitserklärung der Gemeinderatswahl Eisenheim sind verschickt - Verfahren gestartet

Das Landratsamt Würzburg hatte bei der Nachprüfung der Kommunalwahlen vom 15. März 2020 festgestellt, dass bei der Gemeinderatswahl in Eisenheim Fehler gemacht wurden, die aus Sicht des Landratsamtes als Aufsichtsbehörde teilweise nicht mehr geheilt werden konnten. Ein Ermessensspielraum ist dabei nicht gegeben.

Deswegen wurde ein Anhörungsverfahren für alle Beteiligten gestartet. Dies endete am 23. September 2020. Die dabei vorgebrachten Einwände gegen die beabsichtigte Ungültigkeitserklärung der Gemeinderatswahl in Eisenheim wurden geprüft. Sie führen zu keiner anderen Bewertung. Die Bescheide über die Ungültigkeitserklärung der Gemeinderatswahl wurden daher mittlerweile erlassen und der Verwaltungsgemeinschaft und auch den Gemeinderäten zugesandt.

Im Rahmen der Anhörung wurde u. a. auch vorgebracht, dass das Landratsamt die Frist zur Prüfung der Wahlunterlagen so nicht hätte verlängern dürfen. Entsprechend dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz hat eine Prüfung der Wahlunterlagen grundsätzlich innerhalb von vier Monaten nach Verkündung des abschließenden Wahlergebnisses zu erfolgen. Das Landratsamt hat diese Frist bis zum 30. September 2020 verlängert. Das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz lässt eine solche Verlängerung dieser Frist zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts zu.

Die Beteiligten haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe der Bescheide über die Ungültigkeitserklärung hiergegen Klage beim Verwaltungsgericht Würzburg zu erheben. Falls auch nur ein Beteiligter Klage erheben sollte, würde dies zur Folge haben, dass keine Ungültigkeit der Wahl eintritt und damit der Gemeinderat zunächst weiterarbeiten kann, bis das Gericht entschieden hat. Gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg kann gegebenenfalls noch Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.

Sollten die Bescheide bestandskräftig werden und nicht innerhalb eines Jahres seit dem Wahltag am 15. März 2020 eine Nachwahl durchgeführt werden, müsste das Landratsamt eine Neuwahl, bei der das gesamte Wahlverfahren neu durchzuführen ist, anordnen.

Falls keine Klage erhoben wird, würden die Bescheide des Landratsamtes Würzburg nach einem Monat seit ihrer Bekanntgabe bestandskräftig werden (Ende Oktober 2020). In diesem Fall würde das Landratsamt (in Abstimmung mit der Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld und dem Markt Eisenheim) einen Termin für die Nachwahl festsetzen, der spätestens drei Monate nach Bestandskraft der Ungültigkeitserklärung der Wahl liegen soll (dies wäre Mitte/Ende Januar 2020).

„Wir sind in enger Abstimmung mit den Bürgermeistern, um die unangenehme Situation professionell, richtig und schnell abzuarbeiten“ so Landrat Thomas Eberth.

Nachwahl bedeutet, dass das Wahlverfahren nicht komplett wiederholt werden muss, sondern nur ab dem fehlerhaften Verfahrensschritt. Im vorliegenden Fall würde der Wahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge erneut entscheiden. Die FWG Eisenheim würde somit die Möglichkeit erhalten, innerhalb einer bestimmten Frist den Mangel zu beheben. Für alle anderen sich bewerbenden Parteien und Gruppierungen würde sich nichts ändern, d.h. die in den Wahlvorschlägen enthaltenen Bewerber würden auch bei der Nachwahl wieder antreten. Wahlberechtigt bei der Nachwahl ist, wer das Wahlrecht am Tag der Nachwahl besitzt.

Bis zum Zusammentritt des neugewählten Gemeinderats würde der erste Bürgermeister die Geschäfte der Gemeinde führen. Dies schließt auch die Angelegenheiten ein, für die normalerweise der Gemeinderat zuständig wäre. Der Markt Eisenheim wäre also auch nach der Bestandskraft der Bescheide über die Ungültigkeitserklärung weiterhin in vollem Umfang handlungsfähig. Auch die bisher gefassten Beschlüsse sind gültig.

Landrat Thomas Eberth betont: „Wenn es zu einem Klageverfahren kommen und das Verwaltungsgericht entscheiden sollte, dass die Gemeinderatswahl als gültig anerkannt wird, dann wird das Landratsamt Würzburg dies akzeptieren und nicht in Berufung gehen. Wir wollen alle eine schnelle Lösung und einen handlungsfähigen Gemeinderat im Markt Eisenheim.“