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02.06.2025

Bewilligungspause in der Wohnraumförderung

Der Freistaat Bayern setzt vorerst keine neuen Förderzusagen beiWohnraum-Anpassungen für die Belange von Menschen mit Behinderung – auch im Landkreis Würzburg ist die Antragstellung aktuell nicht möglich. Hintergrund sind politische Entwicklungen auf Bundesebene und unklare Haushaltsplanungen ab 2026.

Wie das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die Kreisverwaltungsbehörden nun angewiesen hat, dürfen mit Blick auf das bayerische Wohnungsbauprogramm derzeit keine neuen Zusagen für die Förderung zur Wohnraum-Anpassung für die Belange von Menschen mit Behinderung und die Eigenwohnraumförderung ausgesprochen werden. Es werden deshalb derzeit keine Anträge entgegengenommen.

Während diese staatliche Förderung ruht, sei die Finanzierung des Eigenwohnraums durch das Zinsverbilligungsprogramm nicht betroffen und werde weiterhin regulär gefördert.

Zunächst seien Änderungen der Rahmenbedingungen durch die Entwicklungen vor allem auf Bundesebene abzuwarten. Sobald sich hierbei neue Spielräume ergäben, würde der Freistaat diese unverzüglich nutzen wollen. Ob im Doppelhaushalt 2026/2027 wieder Fördergelder eingeplant werden, bleibt abzuwarten.

In den vergangenen Jahren habe sich die bayerische Wohnraumförderung als Stabilitätsanker für die Wohnungs- und Bauwirtschaft bewährt. Schließlich seien die bayernweite Nachfrage deutlich gestiegen und in den vergangenen zwei Jahren daher 2,2 Milliarden Euro bereitgestellt worden. Laut Staatsministerium geschehe damit im Bereich des geförderten Wohnungsbaus so viel wie noch nie.

Für die Eigenwohnraumförderung wurden allein im Landkreis Würzburg im Jahr 2024 26 Anträge bewilligt - darunter rund 1,8 Millionen Euro im Rahmen der nun pausierenden, staatlichen Förderung und rund 3,7 Millionen Euro im Rahmen des weiter fortlaufenden Zinsverbilligungsprogramms. Im gleichen Zeitraum wurden im Landkreis Würzburg 30 Förderanträge mit einem Volumen von etwa 270.000 Euro für die Wohnraum-Anpassung an die Belange von Menschen mit Behinderung bewilligt.