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08.06.2021

Biber im Landkreis Würzburg: mittlerweile wieder heimisch, aber nicht immer willkommen
Was tun, wenn der Biber Schaden anrichtet?

Biber gehörten in Mitteleuropa einst zu den landschaftsprägenden Tieren. Aufgrund ihrer vielfältigen Verwertbarkeit wurden sie rücksichtslos bejagt und bis Mitte des 18. Jahrhunderts in Bayern ausgerottet. 100 Jahre später wurden Biber im Donauraum wieder ausgesetzt. Da sie nun unter strengem Schutz stehen, konnten sie sich unbehelligt ausbreiten und besiedeln inzwischen auch die Seen, Bäche und Gräben im Landkreis Würzburg.

Biber passen ihren Lebensraum intensiv an ihre Bedürfnisse an: sie bauen Dämme in Fließgewässer um sie aufzustauen und ufernahe Bereiche unter Wasser zu setzen. Zum Schutz und zur Aufzucht der Jungtiere graben sie Wohnhöhlen im Uferbereich, deren Eingänge immer unter Wasser liegen. Als Winternahrung dient ihnen die Rinde gefällter Bäume, im Sommer bedienen sie sich an Feldfrüchten. Durch diese Aktivitäten sind die Konflikte mit der Landwirtschaft und Gewässeranliegern vorprogrammiert.

Vorbeugende Schutzmaßnahmen gegen Biberschäden

Zur Schadensvermeidung können Maßnahmen ergriffen werden. Bäume können mit Maschendraht-Zaun ummantelt werden, Elektrozäune halten Biber von Feldfrüchten ab. Auch die Absenkung oder Entnahme von Biberdämmen kann größere Schäden vermeiden. Die letzteren Maßnahmen dürfen jedoch nur durch die Gewässer-Unterhaltspflichtigen im Benehmen mit der Naturschutzbehörde erfolgen, da Eingriffe verboten sind, wenn besetzte Biberburgen dadurch beeinträchtigt werden.

„Der Biber prägt derzeit die Bäche, Flüssen und Seen und das geht mit Herausforderungen einher, daher steht unser Biberbeauftragter und auch der Biberberater jederzeit für klärende Gespräche zur Verfügung“ betont Landrat Thomas Eberth. Daneben fordert er aber auch, dass der Biberausgleichsfond erhöht wird und eine Auszahlung unkomplizierter möglich ist.

Biberschäden müssen schnell gemeldet werden

Im Rahmen des Bayerischen Biberschadensfonds werden land- und forstwirtschaftliche Schäden teilweise ausgeglichen. Wichtig ist dabei, dass Schäden innerhalb einer Woche nach Feststellung beim Biberberater des Landkreises oder direkt bei der unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden. Die Schadensaufnahme und die Ermittlung der Schadenshöhe wird unmittelbar vor der Ernte mit der Naturschutzbehörde durchgeführt. Schadensmeldungen nach der Ernte können nicht berücksichtigt werden.

Im Bereich von Biberansiedlungen sollte der Uferbereich immer mit großer Vorsicht befahren oder betreten werden, da der Boden über Biberbauten unter Belastung einbrechen kann.

„Gerade auch die Wege an Bächen werden unterhöhlt, Bäume stehen im Wasser und sterben ab und es lauern dadurch Gefahren in der Nähe der Biberdämme“, mahnt der Biberbeauftragte Dr. Ulrich Gauer zur Vorsicht des Landratsamtes Würzburg. Nur in ganz bestimmten, eng festgelegten Bereichen dürfen Biber entnommen, d.h. gefangen und umgesiedelt oder notfalls auch jagdlich geschossen werden. Dies sind: Kläranlagen, Triebwerkskanäle, Stau- und Hochwasserschutzanlagen, erwerbswirtschaftlich genutzte Fischteiche und Straßenabschnitte.

Andernorts müssen Biber geduldet werden. Doch bevor sich Biber in Bereichen mit sensibler Infrastruktur dauerhaft ansiedeln, erlaubt die Naturschutzbehörde den Gewässer-Unterhaltspflichtigen in der Regel, die Tiere mit sanften Maßnahmen zu vergrämen.

Bei all den Problemen, die die Ausbreitung der Biber mit sich bringt, darf aber nicht vergessen werden, dass ihre Aktivitäten ganz erheblich zur Renaturierung der Fließgewässer beitragen, in deren Folge sich die Artenvielfalt erhöht. Biberreviere sind Zentren der Biodiversität.

Ansprechpartner bei Biberfragen und Schadensfälle sind der Biberberater des Landkreises, Manfred Moras, Tel. 0171 4548957 und der Biberbeauftragte bei der unteren Naturschutzbehörde, Dr. Ulrich Gauer, Tel. 0931 8003 5456, E-Mail u.gauer@Lra-wue.bayern.de.