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12.04.2018

Bilanz des Kreisjugendamtes für 2017 zu Hilfen zur Erziehung

Neben Kinderschutz, Inobhutnahme, Projekten und Beratung leistet das Amt für Jugend und Familie auch vielfältige ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen, wie z. B. sogenannte Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige.

Im Jahr 2017 waren dies insgesamt 584 Einzelhilfen zur Erziehung und 96 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Die meisten Hilfen wurden ambulant, also im häuslichen Umfeld eingeleitet und betreut:

In 85 Familien mit insgesamt 181 Minderjährigen wurde im letzten Jahr Sozialpädagogische Familienhilfe durch SozialpädagogInnen von freien Trägern im Auftrag des Jugendamtes geleistet. Bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe handelt es sich um eine aufsuchende Hilfe in der Familie mit Blick auf das gesamte Familiensystem.

151 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhielten einen Erziehungsbeistand, acht Minderjährige eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, teilweise durch das beim Jugendamt angesiedelte Team Ambulante Hilfen, teilweise durch anerkannte freie Träger der Jugendhilfe.

Das Fallmanagement von der Bedarfsprüfung über die Hilfeplanung mit konkreten Zielsetzungen bis zur Fallbeendigung liegt beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) für die drei Sozialregionen (West-Nord-Süd) des Landkreises.

„Es ist eine leichte Steigerung vor allem bei den ambulanten Hilfen festzustellen; die Hilfen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses blieben fast konstant“, erläuterte der Fachbereichsleiter für die Sozialpädagogischen Dienste, Sozialrat Hermann Gabel. „Insgesamt profitieren wir von einer jahrelang gut ausgebauten Jugendhilfelandschaft.“