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18.08.2021

Briefwahl: Landkreisbürgerinnen und -bürger beantragen die Unterlagen bei der jeweiligen Landkreisgemeinde

Vorbereitungen für die Organisation der Wahl laufen

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Expert:innen schätzen, dass der Anteil an Briefwähler:innen Corona-bedingt steigen könnte.

Doch wie läuft die Briefwahl für die Wahlberechtigten im Landkreis Würzburg ab?

Wann erfolgt die Zusendung der Wahlbenachrichtigungen?

Mit der Wahlbenachrichtigung, die von den Gemeinden verschickt werden, werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Das Landratsamt Würzburg hat die Stimmzettel bereits an die Gemeinden versandt, diese übernehmen die weitere Verteilung seit der Kalenderwoche 33 an die wahlberechtigten Bürger:innen der Gemeinden. In der Regel treffen die Wahlbenachrichtigungen vier bis sechs Wochen vor dem Wahltag bei den Bürger:innen ein. Ansprechpartner bei Fragen dazu sind die jeweiligen Wohnortgemeinden.

Wo und wie stellen Wahlberechtigte einen Antrag auf Briefwahl?

Die Wahlbenachrichtigung von Seiten der jeweiligen Landkreisgemeinde enthält unter anderem auch Angaben über die Beantragung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen. Auch für diese Ausstellung ist die Gemeinde zuständig, in der die Wahlberechtigten ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Beim Landratsamt Würzburg können keine Briefwahlunterlagen beantragt werden. Der Antrag auf Briefwahl kann persönlich oder schriftlich (zum Beispiel per Brief, E-Mail oder bei vielen Gemeinden über deren Internetseite) beantragt werden. Sofern es angeboten wird, ist eine Antragsstellung auch online über QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung möglich.

Auf welchem Weg bekommen interessierte Briefwähler:innen die Unterlagen?

Die Gemeindebehörde versendet den Wahlschein mit den beigefügten Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift oder – auf Antrag – an eine andere Anschrift (zum Beispiel Urlaubsanschrift). Die Unterlagen können auch persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden.

Welche Fristen gibt es?

Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Insgesamt schaut das Wahlteam des Landratsamtes gelassen auf die Bundestagswahl. „Wir sind vorbereitet und gemeinsam mit der Stadt Würzburg gut gerüstet, um die Ergebnisse der Gemeinden im Bundeswahlkreis 251 schnell zusammenzufügen – und das Erst- und Zweitstimmenergebnis so zeitnah wie möglich darzustellen“, betont Landrat Thomas Eberth. Gemeinsam mit dem Wahlteam hofft er auf viel Arbeit in den Gemeinden. „Denn viele Stimmzettel bedeuten eine hohe Wahlbeteiligung, damit eine gestärkte Demokratie und legitimierte Volksvertreter“, so Eberth.