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04.05.2020

Corona - Landratsamt stellt Desinfektionsmittel für Kirchen und Glaubensgemeinschaften zur Verfügung

Ab dem 4. Mai 2020 dürfen öffentliche Gottesdienste unter bestimmten Voraussetzungen wieder stattfinden. Dazu gehört auch die Möglichkeit, beim Betreten der Gotteshäuser Händedesinfektion anbieten zu können.

Eine Erstausstattung mit Händedesinfektionsmitteln können alle Kirchen und Glaubensgemeinschaften im Landkreis Würzburg ab sofort beim Landratsamt Würzburg bestellen. Landrat Thomas Eberth freut sich, dass die Führungsgruppe Katastrophenschutz des Landkreises derzeit über eine ausreichende Menge an Desinfektionsmitteln verfügt, die sie den Glaubensgemeinschaften im Landkreis sehr gerne zur Verfügung stellt, um die Religionsausübung wieder möglich zu machen.

Gemäß der Dritten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sind ab dem 4. Mai 2020 öffentlich zugängliche Gottesdienste sowie Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften unter bestimmten, in der Verordnung näher geregelten Voraussetzungen auch ohne Erlaubnis zulässig. Voraussetzungen sind eine Höchstteilnehmerzahl, die Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung (gilt nicht für das liturgische Sprechen und Predigen), eine Höchstdauer von 60 Minuten sowie das Vorhandensein eines Infektionsschutzkonzeptes, das die je nach Glaubensgemeinschaft und Ritus möglichen Infektionsgefahren minimiert.

Je Gemeinde einer Kirche oder Religionsgemeinschaft im Landkreis Würzburg werden maximal zehn Liter ausgegeben. Nach Erhalt dieser Erstausstattung sind die Kirchen und Glaubensgemeinschaften gehalten, sich selbst um die Beschaffung von Desinfektionsmitteln zu bemühen.

Desinfektionsmittel können unkompliziert über die Homepage des Landkreises auf www.landkreis-wuerzburg.de/materialanforderung  bestellt werden. Die Logistikabteilung der Führungsgruppe Katastrophenschutz nimmt dann Verbindung mit dem Besteller auf.

Die Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1. Mai 2020 ist hier nachzulesen: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-239/