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09.11.2020

Corona - Drei-Stufen Plan für Schulen außer Kraft gesetzt - Neuerungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Drei-Stufen-Plan für Schulen außer Kraft gesetzt

Das Bayerische Kultusministerium hat den Drei-Stufen-Plan außer Kraft gesetzt. Ab dem 9. November gilt auf Weisung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege folgendes Vorgehen an Schulen:

1. Der Drei-Stufen-Plan, der sich grundsätzlich an der Sieben-Tage-Inzidenz des LGL in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt orientiert hat, wird bis mindestens 30.11.2020 ausgesetzt.
Schulschließungen, Umstellung auf Distanzunterricht oder Teilung der Klassen und eine damit verbundene Unterrichtung der Gruppen im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht in Schulen aller Schularten allein aufgrund eines bestimmten Inzidenzwerts erfolgen nicht.

2. Maskenpflicht
Auf dem Schulgelände besteht für alle Jahrgangsstufen Maskenpflicht, auch am Platz. Ausnahmen von dieser Maskenpflicht gemäß der Achten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung allenfalls in begründeten Einzelfällen getroffen werden.

3. Bestätigter COVID-19 Fall bei Schüler*innen einer Klasse
Tritt während regulärer Unterrichtsphasen ein bestätigter Fall einer COVID-19-Erkrankung in einer Schulklasse bei einer Schülerin bzw. einem Schüler auf, so wird die gesamte Klasse für bis zu vierzehn Tage vom Unterricht ausgeschlossen und eine Quarantäne durch die zuständige Infektionsschutzbehörde angeordnet.

Dies gilt gemäß den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) für Schulen vom 12. Oktober 2020 auch dann, wenn alle Personen im Raum eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen haben. Die gesamte Klasse bzw. der Kurs – also alle Personen(-gruppen), zu denen eine relevante Exposition (mehr als 30 Minuten, in einem nicht ausreichend belüfteten Raum) bestand – sind als Kontaktpersonen der Kategorie I (KP I) zu betrachten.

Eine Abweichung von dieser Empfehlung ist zur Sicherstellung des Infektionsschutzes nicht möglich.

Die Schülerinnen und Schüler müssen sich sofort in häusliche Quarantäne begeben und werden getestet. Ein negatives Testergebnis beendet die Quarantäne nicht. Treten Symptome auf, wird umgehend eine weitere Testung veranlasst.

Enge „außerschulische“ Kontaktpersonen positiv getesteter Schülerinnen und Schüler werden ebenfalls als KP I eingestuft; auch für sie wird aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.

4. Vorgehen bei Lehrkräften
Das Gesundheitsamt entscheidet je nach Einzelfall und Expositionsrisiko.


Woher kommen die zuletzt gemeldeten Neuinfektionen in Stadt und Landkreis Würzburg

Klinikpatient*innen, die bei Aufnahme getestet wurden
Kontaktpersonen und symptomatische Personen
Klinikmitarbeiter*innen
Bewohner*innen Studentenwohnheim
Reiserückkehrer
Folgefälle: GU Veitshöchheimer Straße, Kindergarten Eisingen, Kindergarten Veitshöchheim, Grundschule Ochsenfurt
Mitarbeiter*in Marie-Juchacz-Haus Würzburg


Neuerungen für Reiserückkehrer

Ab Montag, 9. November 2020 tritt die neue Einreisequarantäneverordnung in Kraft. Hiernach sind Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen, grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich digital über ein vom Bund bereitgestelltes Online-Formular bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu melden: www.einreiseanmeldung.de (die Webseite ist ab 8. November 2020 um 18 Uhr freigeschalten).

Weiter müssen sie sich für einen Zeitraum von zehn Tagen (statt bisher 14 Tagen) in häusliche Quarantäne begeben. Eine Verkürzung der Quarantänedauer kann durch einen negativen Test frühestens nach fünf Tagen erfolgen.

Treten Symptome binnen zehn Tagen nach Einreise auf, so hat die betroffene Person unverzüglich das Gesundheitsamt zu informieren. Ein Corona-Test wird jedenfalls veranlasst werden.