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14.10.2020

Corona-Test positiv? Wie das Gesundheitsamt Infektionsketten verfolgt

Am 5. März bestätigte das Gesundheitsamt Würzburg die ersten positiv getesteten Fälle in Würzburg. Bis jetzt besteht weltweit, deutschlandweit und auch in der Region weiterhin eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Bei der Eindämmung der Corona-Pandemie spielen die Gesundheitsämter eine wichtige Rolle. Sie ermitteln die sogenannten Infektionsketten. Für Außenstehende ist es nicht einfach nachzuvollziehen, welchen Prozess eine positive Meldung im Landratsamt Würzburg in Gang setzt. Das Gesundheitsamt geht dabei schrittweise vor. Wie das genau funktioniert, soll im Folgenden erläutert werden.

Mit welchem Schritt startet die Verfolgung der Infektionsketten?

Der Laborbefund einer getesteten Person erreicht das Gesundheitsamt rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche per Fax oder Anruf.

Welche Rolle spielt dabei die Polizei?

Die Kontaktdaten der positiv getesteten Person (=Index) sind hierbei nicht immer vollständig. Häufig liegen nur der Name und vielleicht noch die Anschrift der Person vor. Fehlende Daten – zum Beispiel die Telefonnummer - müssen in diesem Fall notfalls über die Polizei erfragt werden, damit eine Kontaktaufnahme erfolgen kann. Zudem kommt es gelegentlich vor, dass die Polizei zur Anschrift der positiv getesteten Person geschickt werden muss, um eine Rückrufbitte beim diensthabenden Arzt auszurichten.

Was passiert, nachdem das Gesundheitsamt die positiv getestete Person über das Ergebnis informiert hat?

Die Indexperson wird über die Verpflichtung zur häuslichen Isolation informiert und das Gesundheitsamt Würzburg beantwortet Fragen, die sich in diesem Zuge vielleicht ergeben haben. Außerdem werden alle notwendigen Daten der Person aufgenommen und in einer speziellen Datenbank angelegt.

Um welche Daten handelt es sich?

Hierzu gehört unter anderem, ob und seit wann die Person unter Symptomen leidet. Der Zeitpunkt des Symptombeginns ist für die weiteren Ermittlungen äußerst wichtig, da man davon ausgeht, dass eine infizierte Person bereits zwei Tage vor Symptombeginn infektiös ist. Wenn der Index keine Symptome zeigt, orientiert sich der Ermittlungszeitraum ab zwei Tage vor durchgeführtem Test oder einer möglichen Exposition im Rahmen eines möglicherweise ungeschützten Kontaktes (zum Beispiel bei einer Feier).

Was bedeutet Exposition in diesem Zusammenhang?

Menschenansammlungen (zum Beispiel bei einer Feier) sind immer ein Risiko für eine Exposition (=Kontakt) mit einer positiven Person, die eventuell zu diesem Zeitpunkt selbst noch gar nicht weiß, dass sie positiv ist (=infektiöser Zeitraum). Wenn jemand keine Symptome hat und das Gesundheitsamt den Ermittlungszeitraum für die Kontaktpersonennachverfolgung eingrenzen kann, muss man auf solche wahrscheinlichen Ereignisse zurückgreifen.

Wer gilt als Kontaktperson, die ermittelt werden muss?

Das Gesundheitsamt muss alle relevanten Kontakte im infektiösen Zeitraum ermitteln. Relevante Kontakte sind zum Beispiel alle Personen, mit denen der Index länger als 15 Minuten in einem Radius von unter 1,5 Metern direkten Kontakt von Angesicht zu Angesicht hatte. Diese Personen werden als Kontaktpersonen der Kategorie 1 oder KP1 bezeichnet. Die Vorgaben, welche Kontakte als relevant zu erachten sind, richten sich nach dem Robert Koch-Institut (RKI). Um die Informationen zu den möglichen Kontaktpersonen zu erhalten, ist das Gesundheitsamt auf die Mithilfe der Indexperson angewiesen.

Warum ist das so schwierig?

Der infektiöse Zeitraum kann teilweise bereits mehrere Tage zurückliegen, sodass der Index die Kontaktpersonen nicht auf Anhieb nennen kann, sondern diese innerhalb einer gesetzten Frist zurückmelden muss. Es kommt gerade in letzter Zeit häufig vor, dass der Index während des infektiösen Zeitraums auf mehreren (Familien-)Feiern war, sodass die Kontaktpersonenliste zwischen 20 und 50 Personen umfassen kann. Die übermittelten Kontaktpersonen-Listen sind dabei häufig unvollständig. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Index zwar die Namen der Arbeitskollegen kennt, jedoch nicht deren Adressen. Das Gesundheitsamt muss dann noch die Kontaktdaten aller Kontaktpersonen ermitteln, zum Beispiel über den Arbeitgeber oder die Polizei.

Was passiert mit den Kontaktpersonen der Kategorie 1?

Alle Kontaktpersonen der Kategorie 1 müssen vom Gesundheitsamt in 14-tägige Quarantäne geschickt werden. Diese 14 Tage beginnen am Tag nach dem letzten Kontakt zum Index, da dies die Inkubationszeit der Coronavirus-Infektion ist. Die Behörde nimmt hierfür telefonisch Kontakt auf und bespricht die Kontaktsituation. Die Personen werden am Telefon ausführlich über die Verpflichtung zur Einhaltung der häuslichen Quarantäne informiert und über Testmöglichkeiten aufgeklärt. Das Gesundheitsamt beantwortet in diesem Zusammenhang viele Fragen, die zum Beispiel auch das Verhalten der übrigen Haushaltsmitglieder betreffen oder die Versorgung durch Verwandte.

Warum gilt die Quarantäne unter Umständen auch bei zwischendurch erfolgten negativen Testungen?

KP 1 müssen trotz negativen Tests 14 Tage in Quarantäne bleiben, weil ein gesicherter Kontakt zu einer infizierten Person bestand. Innerhalb der Inkubationszeit von 14 Tagen besteht also – auch nach einem negativen Test – die Möglichkeit, dass die Person Symptome entwickelt.

Ist die Arbeit von Seiten des Gesundheitsamtes damit erledigt?

Nein. Obwohl bereits die mündliche Anordnung bindend ist, erhalten sowohl der Index als auch die Kontaktpersonen nach dem Telefonat eine schriftliche Anordnung zur Isolation/Quarantäne per E-Mail. Im Anschluss an die Telefonate müssen die wichtigen Informationen sowie die stattgefundene Korrespondenz dokumentiert werden. Nach all diesen Schritten ist der Fall lediglich zu einer Indexperson abgearbeitet. Gerade bei einem dynamischen Ausbruchsgeschehen mit hohen Fallzahlen erhöht sich die Arbeitsbelastung um ein Vielfaches. Eine epidemiologische Bewertung, also eine Bewertung der Datenlage anhand der ermittelten Erkenntnisse, ist hierbei noch nicht erfolgt.

Diese Aufstellung macht deutlich, dass nicht immer sofort erkennbar ist, wie viele weitere Infizierte mit einem positiven Fall in Verbindung gebracht werden können. Ein positiv gemeldeter Fall ist auch nicht immer der Ursprung der Infektionskette und die in der öffentlichen Meinung bestehenden Vermutungen zur Infektionsquelle sind nicht immer mit den Ermittlungsergebnissen in Einklang zu bringen.