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16.11.2009

Die Briefmarkensammlung soll Neffe Thomas erben

Vortrag von Landrat Eberhard Nuß zum Erbrecht
 
Bevor er das Amt des Landrats übernahm, war Landrat Eberhard Nuß Rechtspfleger am Amtsgericht Würzburg und in dieser Eigenschaft mit dem Erbrecht bestens vertraut. Sein Wissen als ehemaliger Rechtspfleger am Amtsgericht Würzburg gab Landrat Eberhard Nuß im Rahmen der Seniorenwochen des Landkreises Würzburg weiter. Sein anschaulicher Vortrag „Wie vererbe ich mein Hab und Gut?“ fand zahlreiche Zuhörer in der Miravilla Wohnanlage am Hubland.
 
„Ich will mit meinem Streifzug durchs Erbrecht mithelfen, Streit in den Familien zu vermeiden“, betonte Landrat Nuß. „Denn jeder sollte wissen, wer als Erbe in Frage kommt, wenn kein Testament vorliegt“, so Nuß weiter.

Zunächst gilt es abzuklären, wer Erbe 1., 2. und 3. Ordnung ist. „Das Erbe geht durchs Blut“, erklärte Nuß eine Faustregel des Erbrechts. Ausnahmen hierbei sind Ehegatten. Der Ehegatte erbt ohne Testament und Ehevertrag grundsätzlich neben den Kindern die Hälfte des Vermögens. Adoptivkinder sind den leiblichen und unehelichen Kindern beim Erben gleichgestellt. Stief- und Pflegekinder dagegen haben kein gesetzliches Erbrecht, und das sollte man bei der Abfassung eines Testaments bedenken.

Eheleute können ein gemeinsames Testament verfassen, wobei das sogenannte „Berliner Testament“, das zunächst die Eheleute gegenseitig als Erben einsetzt und nach dem Tod beider Eltern dann die Kinder zu gleichen Teilen, als sehr familienfreundlich gilt.

Der Letzte Wille kann als Erbvertrag notariell hinterlegt sein oder als Testament, das ebenfalls mit Hilfe eines Notars abgefasst sein kann oder eigenhändig geschrieben werden kann. Beim notariellen Testament brauchen die Erben keinen Erbschein zu beantragen, der ansonsten Voraussetzung ist, um ein Erbe antreten zu können, informierte Nuß. Wer ein Erbe ablehnen möchte, muss dies innerhalb von sechs Wochen nach dem Todesfall beim Nachlassgericht anzeigen.

Das eigenhändig geschriebene Testament weist gegenüber dem notariellen Testament vier Nachteile auf, beschrieb Nuß: Es kann verloren gehen oder nicht aufgefunden werden, es kann gefälscht werden oder es kann Auslegungsschwierigkeiten aufweisen. Wer also sicher gehen will, dass sein Letzter Wille unverändert und eindeutig offenbar wird, sollte zum Notar gehen, riet Landrat Nuß.

Bei einem Vermächtnis handelt es sich um ein Testament mit bestimmten Zuordnungen und Zusätzen, wenn etwa der Kirche ein Geldbetrag gestiftet werden  soll, wenn ein bestimmter Neffe die Briefmarkensammlung erhalten, oder wenn die Lieblingstochter die Perlenkette erben soll. Die Broschüre „Vorsorge für den Erbfall“ kann unter dem Link http://www.verwaltung.bayern.de/Broschueren-bestellen-.196-1067740.1928178/index.htm als PDF-Datei kostenlos heruntergeladen werden. Außerdem ist die Broschüre auch beim Nachlassgericht in Würzburg, Amtsgericht, Ottostraße 5, 97070 Würzburg (befindlich in der Sanderstraße, Eingang Landwehrstraße) erhältlich.

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