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18.09.2009

Einführung eines leistungsbezogenen Beförderungsamtes für Lehrerinnen und Lehrer an Grund- und Hauptschulen -

Durch die sogenannte Föderalismusreform I liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Dienst-, Besoldungs- und Laufbahnrecht der Landes- und Kommunalbeamten nunmehr bei den Ländern. Die Bayerische Staatsregierung plant, dem Bayerischen Landtag vorzuschlagen, von dieser Ermächtigung umfassend Gebrauch zu machen und zum 1. Januar 2011 ein neues bayerisches Dienstrecht in Kraft zu setzen.
 
Im Mittelpunkt der Reform steht das Leistungsprinzip. Beförderungen sind der stärkste Ausdruck dieses Leistungsprinzips.
 
Erste Eckpunkte zur Umsetzung der Dienstrechtsreform hat der Ministerrat bereits beschlossen. Einer der Eckpunkte ist die Schaffung  von zwei leistungsabhängigen Beförderungsämtern in den Besoldungsgruppen A 12 plus Amtszulage und A 13 im Grund- und Hauptschulbereich.
 
Bisher verblieben die Lehrerinnen und Lehrer an den Grund- und Hauptschulen über ihre gesamte Dienstzeit hinweg in derselben Besoldungsstufe. Die nun geschaffenen Beförderungsmöglichkeiten erlauben es, außerordentliche dauerhafte Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft entsprechend zu honorieren.
 
Am 17. September 2009 konnte der Leiter der Staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Würzburg Heinz Larisch einer ersten Gruppe von insgesamt 75 Lehrerinnen und Lehrern, die an Grund- und Hauptschulen in der Stadt und im Landkreis Würzburg tätig sind, die Beförderungsurkunden aushändigen.
 
Die beiden Vorsitzenden der örtlichen Personalräte für die Gesamtheit der Volksschulen in der Stadt und im Landkreis Würzburg, Karl Herrmann und Stefan Debes, übermittelten die Glückwünsche ihrer Lehrerschaft. Sie wiesen noch einmal auf den als historisch zu bezeichnenden Erfolg hin, ein Beförderungsamt für Lehrerinnen und Lehrer an Grund- und Hauptschulen erreicht zu haben.