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30.06.2022

Ende der generellen kostenfreien Corona-Bürgertestungen ab 30. Juni 2022 - Bundesgesundheitsministerium ändert Testverordnung

Das Testmanagement am Landratsamt Würzburg informiert über die seit heute geltenden Neuerungen der Corona-Testverordnung: Die Testungen für asymptomatische Personen, sogenannte Bürgertests, entfallen ab dem 30. Juni 2022. Nur noch in Ausnahmefällen erhalten Bürgerinnen und Bürger einen kostenlosen Antigen-Schnelltest. In bestimmten Fällen ist eine Zuzahlung von drei Euro erforderlich.

Kostenfreie Antigentests nach neuem Indikationskatalog

Kostenfrei werden an den Teststellen in Stadt und Landkreis Würzburg nur noch folgende Personengruppen per Antigen-Schnelltest getestet:

  • Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag

  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester

  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen

  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Isolation erforderlich ist („Freitesten“)

  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in Einrichtungen, unter anderen in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung

  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind

  • Pflegende Angehörige

  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

Wie weise ich nach, dass ich Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest habe?

Für eine kostenlose Testung muss man sich ab sofort gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen:

Bei Kleinkindern ist das die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass, bei Schwangeren ist der Mutterpass ausreichend. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation vorlegen. Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen und diesen vorlegen.

Wer sich aus der Isolation freitesten will, legt den Nachweis für eine Infektion mit dem Coronavirus vor. Haushaltsangehörige von Infizierten müssen ab sofort sowohl einen Nachweis über das positive Testergebnis der infizierten Person als auch die übereinstimmende Wohnanschrift bereithalten.

Ist ein Besuch im Pflegeheim oder in Krankenhaus geplant, muss dieser der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht werden. Auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums wird ein Muster für die Bestätigung durch das Pflegeheim zur Vorlage bei der Teststelle zur Verfügung gestellt.

Pflegende Angehörige müssen versichern, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen.

Auch Leistungsberechtigte im Rahmen eines Persönlichen Budgets und bei ihnen beschäftigte Personen müssen diesen Umstand glaubhaft machen. Eine leistungsberechtigte Person nach § 29 SGB IX kann dies regelhaft durch entsprechende Dokumente darlegen.

Zuzahlung von drei Euro nach neuem Indikationskatalog

Aufgrund der hohen Infektionszahlen ist es zum Schutz vulnerabler Gruppen weiterhin sinnvoll und wichtig, sich testen zu lassen, um Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen. Daher bezuschusst der Staat für folgende Gruppen die Antigen-Tests, so dass für diese nur noch eine Eigenbeteiligung von drei Euro erforderlich ist:  

  • Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung im Innenraum besuchen.
  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu einer Person ab 60 Jahren haben.
  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu einer Person haben, die aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko an einem schweren COVID-19 Krankheitsverlauf haben.
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben.

Welcher Nachweis ist erforderlich, um den Drei-Euro-Bürgertest zu bekommen?

Auch für Bürgertests mit Eigenbeteiligung ist es notwendig, den Anspruch nachzuweisen. Das geht z.B. mit der Eintrittskarte für eine Veranstaltung, dem Vorzeigen der Corona-Warn-App oder bei Kontakten mit Risikopatienten einer Selbstauskunft, die auf einem Formblatt bzw. im Rahmen eines digitalen Registrierungsvorgangs festgehalten wird.

Antigen-Schnelltest für Selbstzahler

Alle anderen Personen müssen seit dem 30. Juni 2022 ihren Antigen-Schnelltest selbst bezahlen. Die Preise hierfür sind bei der jeweiligen Teststelle zu erfragen.

Ich möchte sichergehen, dass ich kein Corona habe. Kann ich mich auch weiterhin ohne Grund testen lassen?

Ja, jedoch müssen die Kosten dafür selbst getragen werden.

Ich habe Symptome, ist der Test für mich kostenlos? Und wo soll ich hingehen?

Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten zum Arzt gehen. Sie werden auch weiterhin durch die Hausärzte getestet.

Aktuell keine Tests für Selbstzahler oder mit Eigenbeteiligung am Testzentrum am Hublandplatz

Die heute in Kraft getretene Änderung betrifft die Teststellen in Stadt und Landkreis Würzburg.

Am Testzentrum am Hublandplatz werden aktuell keine Corona-Tests für Selbstzahler oder mit Eigenbeteiligung angeboten. Hier werden weiterhin ausschließlich Personen getestet, die Anspruch auf einen kostenfreien Antigen-Schnelltest nach dem neuen Indikationskatalog bzw. PCR-Test haben.

Um Wartezeiten möglichst gering zu halten, wird die Vereinbarung eines Testtermins empfohlen. Dies gilt bei einem PCR-Test gleichzeitig als Registrierung beim Labor. Die Terminvereinbarung und weitere Informationen sind zu finden unter www.testzentrum-wuerzburg.de oder telefonisch unter 0931 8000 828 (Montag bis Freitag von 8-18 Uhr besetzt).

Das Testmanagement wurde von den Neuerungen gestern am späten Abend informiert und hat sofort die Teststellenbetreiber in Stadt und Landkreis Würzburg informiert. Auch am Testzentrum am Hublandplatz wurde die neue Testverordnung trotz der Kurzfristigkeit der Information bereits heute schon umgesetzt.

Eine Übersicht aller Teststellen in Stadt und Landkreis Würzburg ist zu finden unter https://www.landkreis-wuerzburg.de/Coronavirus/Testzentren