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13.01.2010

Entwicklung im Beratungs- und Eingliederungszentrum für Arbeitsuchende (BEA) in 2009 sowie Ausblick auf 2010

Zunächst die positive Feststellung vorab:
 
Auch im Dezember 2009 weist der Landkreis Würzburg mit 3,1 % die geringste Arbeitslosenquote im Arbeitsamtsbezirk Würzburg aus. Insgesamt sind diese 2.722 Arbeitslose, die sich unterteilen in Arbeitslose nach dem
Arbeitslosengeld I mit 1.538 Arbeitslosen und Arbeitslosen nach dem Arbeitslosengeld II von 1.184. Auf diese positive Bilanz, trotz Wirtschaftskrise, wirkt sich die hohe Zahl der Kurzarbeit aus. Im Landkreis sind zum Dezember 2009 insgesamt 1862 Stellen in Kurzarbeit.

  1. Arbeitslosigkeit im Landkreis Würzburg nach dem Rechtskreis des Sozialgesetzbuches III und des Sozialgesetzbuches II
     
    Im Vergleich der Arbeitslosen nach dem Rechtskreis des SGB II (1.184) ist gegenüber dem Dezember 2008 mit damals 1.032 Arbeitslosen eine Steigerung von 14,7 % festzustellen. Bei der Entwicklung der Arbeitslosigkeit der Personen unter 25 Jahren sind in der Gesamtarbeitslosigkeit insgesamt im Dezember 2009  73 junge Menschen enthalten. Im Vergleich hierzu waren es im Dezember 2008 
    71 Personen.
     
    Dies stellt auch deutlich einen Schwerpunkt der notwendigen Aktivitäten im Ausblick auf das Jahr 2010 dar.  Ein wesentlicher Punkt wird sein, die Betreuung der unter 25-Jährigen weiter zu spezialisieren und vom Betreuerschlüssel eine Messzahl von 1 : 75 einzurichten (ein Fallmanager/Arbeitsvermittler betreut 75  U-25-Jährige).
     
    Ein weiterer Schritt wird sein, sogenannte Arbeitsgelegenheiten auch für unter 25-Jährige einzurichten. Ein entsprechendes Projekt wird zum
    01. 02. 2010 mit 15 Plätzen gestartet. In dem Projekt Arbeiten, Qualifizieren und Training sollen Teilnehmer zur „Maßnahmefähigkeit“ geführt werden.
     
    In einem dritten Schritt sind bereits die notwendigen Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildungsvermittlung an die Fachleute der Berufsberatung der Agentur zurück übertragen worden. Damit sind Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung „in einer Hand“.

  2. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften 
     
    Die Bedarfsgemeinschaften setzen sich zusammen aus den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und den Sozialgeldempfängern. Bei den Sozialgeldempfängern handelt es sich zu 95 % um Kinder unter 15 Jahren.
     
    Während sich im Verlauf des Jahres 2008 die Anzahl der monatlich zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften auf einen Tiefstand von 1815 Bedarfsgemeinschaften zurückentwickelt hatte, ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften bis Dezember 2009 auf 1.980 angestiegen. Das bedeutet, dass zum Ende des Jahres 2009 gegenüber dem Tiefstand von 2008 ein Plus von 165 Bedarfsgemeinschaften errechnet wird. Die monatlichen Durchschnittswerte für 2008 liegen bei 1.898 Bedarfsgemeinschaften (= 2.569 erwerbsfähige Hilfebedürftige) und für das Jahr 2009 bei 1.933 Bedarfsgemeinschaften (=2.592 erwerbsfähige Hilfebedürftige (eHb)).
     
    Vergleicht man die beiden Monate Dezember 2008 mit 1.826 Bedarfsgemeinschaften (2.477 eHb) und  Dezember 2009 mit 1.980 Bedarfsgemeinschaften (2644 eHb), so ist beim Vergleich der Monate Dezember eine Steigerung von 154 Bedarfsgemeinschaften (167 eHb) festzustellen.

  3. Entwicklung bei den Sozialgeldempfängern
     
    Bei den sogenannten Sozialgeldempfängern (nicht erwerbsfähige Hilfeempfänger) sieht die Entwicklung folgendermaßen aus: Entgegen der steigenden Zahl bei den Bedarfsgemeinschaften und der Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen hat sich die Zahl bei den sogenannten Sozialgeldempfänger im Vergleich des Jahres 2008 zum Jahr 2009 reduziert. Während im Dezember 2008 insgesamt 1.190 Sozialgeldempfänger im Leistungsbezug gewesen sind, waren es im Dezember 2009 lediglich 1.164. Noch deutlicher fällt die Reduzierung bei den monatlichen Durchschnittswerten aus. Im Jahr 2008 wurden monatlich durchschnittlich 1.263 Sozialgeldempfänger verzeichnet, während der monatliche Durchschnittswert für das Jahr 2009 bei 1.165 liegt.
     
    Gemessen an der Feststellung, dass ca. 95 % aller Sozialgeldbezieher Kinder unter 15 Jahren sind, ist diese Entwicklung der rückläufigen Betroffenheit von Kinder unter 15 Jahren an Hartz IV-Leistungen als äußerst positiv zu bewerten.
    Dies ist auch auf die Erhöhung der Wohngeldleistungen und des Familiengeldes zurückzuführen. Beide Leistungen gelten vorrangig.

  4. Integrationen in den Arbeitsmarkt
     
    In 2008 insgesamt 612.
    In 2009 ca. 350 (es liegen noch nicht alle Arbeitsverträge vor).
     
    Bei den Integrationen spiegelt sich die Krise deutlich wider.
    Es gibt deutlich weniger Stellenangebote für Personen aus dem Rechtskreis des SGB II, bei zunehmender Problematik der notwendigen Qualifizierung unserer Hilfeempfänger. 

  5. Einreichung von Neuanträgen
     
    Eine ebenfalls deutliche Steigerung ist bei der Einreichung von Neuanträgen festzustellen.
     
    2008 monatlich durchschnittlich 80 Neuanträge
    2009 monatlich durchschnittlich 120 Neuanträge
     
    Als wesentliche Neuerung wurde die Infostelle für die Antragstellung von
    SGB II-Leistungen spezialisiert und wird zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes von zwei Sachbearbeitern betreut. 

  6. Widerspruchsverfahren/Klagen
     
    Die Zahl der Widersprüche und Klagen ist ungebrochen hoch. Im bundesweiten Vergleich und zu den derzeit in den Medien kursierenden Zahlen liegt der Anteil der Widersprüche bei ca. 18 – 20 %.
     
    In ca. 30 % der eingereichten Widersprüche wird den Beschwerdeführern teilweise oder in vollem Umfang Recht gegeben.

     
  7. Stärke der Option in der kommunalen Selbstverwaltung
     
    Im zurückliegenden Jahr 2009 ist es gelungen, die Zusammenarbeit mit den Gemeinden zu verstärken.
     
    Ca. 30 Arbeitsgelegenheiten konnten im Zuständigkeitsbereich der Gemeindeverwaltungen eingerichtet werden (gemeindlicher Bauhof). Es wird hier besonders auf die wohnortnahe Beschäftigung Wert gelegt.
     
    Insgesamt waren 2009 188 Personen in Arbeitsgelegenheiten.
    Besonders kann hierbei herausgestellt werden, dass für 10 Personen ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nach § 16 e SGB III entstanden ist.
     
    Die interne Zusammenarbeit mit dem Jugendamt wurde neu geregelt und wird mit entsprechenden Richtlinien festgelegt. Die kommunale Verantwortung bei der Betreuung der Hilfeempfänger wird unter Berücksichtigung der jeweiligen fachlichen Kompetenzen inzwischen verbindlich geregelt.
     
    In diesem Zusammenhang werden bei der Aktivierung der Kunden Arbeitsschwerpunkte bei folgenden Zielgruppen gebildet:
     
    -          Unter 25-Jährige
    -          Über 50-Jährige
    -          Allein Erziehende
    -          Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen


Autor: Eberhard Blenk, Fachbereichsleiter Beratungs- und Eingliederungszentrum für Arbeitssuchende (BEA)