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10.08.2011

Entwicklungen bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes

Nachdem im ersten Quartal des laufenden Jahres sehr wenige Anträge überhaupt eingereicht worden waren, kann zum Stand 01.08.2011 festgestellt werden, dass sich die Anzahl der Anträge deutlich gesteigert hat.
 
Aktuell wurden 804 Einzelleistungen beantragt, die sich auf die verschiedenen Maßnahmen der Bildung und der Teilhabe verteilen.
 
Nachdem für einzelne Kinder auch mehrere Leistungen gleichzeitig beantragt werden können, betreffen die eingereichten Anträge insgesamt 454 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Nachdem die Anspruchsberechtigten aus verschiedenen Rechtskreisen kommen, muss zukünftig für statistische Zwecke eine Unterteilung nach den einzelnen Rechtskreisen erfolgen. Anspruchsberechtigt sind Leistungsberechtigte im SGB II, im SGB XII und nach dem Bundeskindergeldgesetz im Rahmen des Wohngeldes oder des Familienzuschlages und Kinder aus dem Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes.
 
Tendenziell lässt sich feststellen, dass die Rechtskreise SGB XII und Asylbewerber-leistungsgesetz, was die Anzahl der Anträge anbelangt, vernachlässigt werden können. So lässt sich das derzeitige Antragsaufkommen mit ca. 75 % aus dem Rechtskreis des Sozialgesetzbuches II und mit ca. 25 % aus dem Rechtskreis des Bundeskindergeldgesetzes zuordnen.
 
Die von Seiten des Bundes stärker geforderte Öffentlichkeitsarbeit der beteiligten Kommunen wurde im Landkreis Würzburg fachbereichintern mit den einzelnen Fachbereichen, den Multiplikatoren im Bereich der Vereine und der Schulen geführt.
 
Umfangreiches Informationsmaterial wurde seit einiger Zeit auf der Internetseite des Landkreises eingestellt und soll heute mit dem neu erstellten Flyern abgerundet werden.

Flyer: Allgemeine Information, Ausflüge, Lernförderung, Mittagsverpflegung, Soziale und kulturelle Teilhabe