Seiteninhalt

20.09.2010

Ergebnis der Sondersitzung des Kreistags zur Weiterführung der Option im Landkreis Würzburg nach dem 31.12.2010


Der Landkreis Würzburg ist einer von 69 kommunalen Trägern, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gem. § 6 a SGB II als Optionskommune zugelassen sind.

Mit der Grundgesetzänderung vom 09.07.2010 wurde u.a. der Fortbestand der Optionskommunen gesichert. Die bisherigen Optionskommunen genießen Bestandsschutz, müssen aber bis zum 30.09.2010 gegenüber dem Bayerischen Sozialministerium schriftlich erklären, dass sie die Option unbefristet verlängern möchten.
 
Da die Entscheidung, dass der Landkreis Würzburg Optionskommune werden soll, im Jahr 2004 per Kreistagsbeschluss herbeigeführt wurde, stellte Landrat Eberhard Nuß nun auch die Weiterführung der Option dem Kreistag zur Abstimmung.
 
Mit großer Mehrheit stimmte der Kreistag in seiner Sitzung vom 20. September 2010 der Weiterführung der Option zu.
 
Der Beschluss lautet: 

  1. Der Kreistag des Landkreises Würzburg entscheidet sich für die Fortsetzung der Option im Landkreis Würzburg.
  2. Der Landkreis Würzburg erkennt die Verpflichtung an, mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, als zuständiger Landesbehörde eine Zielvereinbarung über die Leistungen nach dem SGB II abzuschließen.
  3. Der Landkreis Würzburg erkennt die Verpflichtung an, die in der Rechtsverordnung nach § 51 b Abs. 1 Satz 2 SGB II festgelegten Daten zu erheben und gemäß den Regelungen nach § 51 b Abs. 4 SBG II an die Bundesagentur zu übermitteln, um bundeseinheitliche Datenerfassung, Ergebnisberichterstattung, Wirkungsforschung und Leistungsvergleiche zu ermöglichen (§ 6 a Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nrn. 4 u. 5 SGB II).
  4. Noch bestehende befristete Beschäftigungsverhältnisse im Beratungs- und Eingliederungszentrum für Arbeitsuchende -BEA- werden –mit Ausnahme der projektbezogenen Arbeitsverträge- nach Maßgabe der personalrechtlichen und personalwirtschaftlichen fachlichen Bewertung (vor allem nach dem Kriterium Qualität) in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt.
  5. Die lt. Kreistag vom 06.10.2008 in den Arbeitsverträgen festgehaltene Bereitschaft der jeweiligen Mitarbeiter, auch in einer Nachfolgeorganisation des BEA tätig zu werden, wird gestrichen bzw. nicht mehr angewandt.