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25.02.2014

Erleichterung für Oldtimer-Fans bei 07er-Kennzeichen

Für Besitzer von Oldtimer-Fahrzeugen wird das Leben ein wenig leichter im Landkreis Würzburg. Bisher mussten sie jedes Jahr die Verlängerung des roten 07er-Kennzeichens beantragen. „Ab sofort werden wir nach einer sechsmonatigen Probezeit dieses Kennzeichen unbefristet erteilen“, freut sich Landrat Eberhard Nuß. Durch die ebenfalls nicht mehr vorgesehene Befristung des Fahrzeugscheinhefts entfällt auch die bisher verlangte Gebühr von 10,50 Euro. Die Fahrtennachweise werden allerdings – wie in vielen anderen Landkreisen und Städten auch üblich - einmal im Jahr von der Zulassungsbehörde kontrolliert. Auf Wunsch des Halters kann das Prüfungsintervall bei geringem Fahrtenumfang auf zwei Jahre ausgeweitet werden. Mit diesem Bürokratie-Abbau kommt Landrat Eberhard Nuß einem Wunsch vieler Oldtimer-Fans im Landkreis Würzburg nach.

Hintergrund:
1994 führte der Gesetzgeber das rote Oldtimer-Kennzeichen ein, umgangssprachlich 07er-Nummer genannt. Es war die Antwort auf die Forderung nach einer bezahlbaren, der geringen Jahresfahrleistung angemessenen Zulassungsform, nachdem die schadstoffabhängige Besteuerung den Unterhalt von Oldtimern drastisch verteuert hatte. Das 07er-Kennzeichen ist eine Art „Wechselkennzeichen“, das heißt, mit einer Nummer können mehrere Fahrzeuge – Autos, Lkw oder Traktoren sowie Motorräder bis zum Kleinkraftrad – abwechselnd bewegt werden. Als Fahrzeugpapier erhält der Halter ein rotes Fahrzeugscheinheft, in das die Zulassungsbehörde die wichtigsten Daten sämtlicher Fahrzeuge, die mit diesem Kennzeichen bewegt werden sollen, einträgt. Dieses Heft muss während der Fahrt mitgeführt werden.

07er-Oldies müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie H-Kennzeichen-Oldtimer, also mindestens 30 Jahre alt und in gutem, originalem oder originalgetreuem Zustand sein. Besonders interessant ist die rote Nummer für Besitzer sehr alter Kraftfahrzeuge, die – beispielsweise mangels elektrischer Anlage – die geltenden Zulassungsvorschriften nicht erfüllen können. Attraktiv ist sie zudem für Sammler, die mehrere Fahrzeuge besitzen und diese nur sporadisch fahren, denn der Kfz-Steuersatz beträgt für alle Fahrzeuge zusammen pauschal 191 Euro pro Jahr.

Nutzungseinschränkungen mit dem 07er-Kennzeichen
Doch die milde Steuergabe wird mit massiven Nutzungseinschränkungen erkauft. So dürfen 07er-Fahrzeuge ausschließlich Oldtimertreffen und Veranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, ansteuern. Ferner erlaubt sind „Probe- und Prüfungsfahrten sowie Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung.“ Zum Nachweis ist ein Fahrtenbuch zu führen. Alles andere – die Hochzeitsfahrt fürs befreundete Pärchen, Einkaufstouren oder gar gewerbliche Nutzung – ist nicht zulässig.