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30.04.2013

Führungszeugnis für sicheren Kinderschutz
Vereinbarungen zwischen Jugendverbänden und Jugendamt

Das neue Bundeskinderschutzgesetz sieht unter anderem für Jugendverbände die Pflicht vor, auch von Ehrenamtlichen, die Umgang mit Kindern haben, Führungszeugnisse zu verlangen.
 
Derzeit informieren das Amt für Jugend und Familie und der Kreisjugendring in zehn Veranstaltungen Vertreter von Jugendgruppen sowie die Gemeinderäte und Bürgermeister aller 52 Gemeinden, Märkte und Städte im Landkreis über die verpflichtenden Führungszeugnisse. Rechtliche Details werden ebenso geklärt wie praktische Fragen der Umsetzung, die auf örtlicher Ebene im Kreisgebiet geklärt werden müssen.
 
Als erstes unterzeichnete der Kreisjugendring die gesetzlich vorgeschriebene Vereinbarung mit dem Amt für Jugend und Familie im Landkreis Würzburg.

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