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25.04.2020

Formular zur Notbetreuung jetzt online

Die Notbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen wird zum 27. April 2020 erweitert, die für Eltern nötigen Formulare sind auf der Homepage des Familienministeriums jetzt abrufbar. Heilpädagogische Tagesstätten (HPT) der Jugendhilfe werden vom Betretungsverbot ausgenommen. Bayerns Familienministerin Carolina Trautner: „Wir gehen bei der Ausweitung der Notbetreuung weiterhin behutsam vor. Der Schutz der Gesundheit steht immer an oberster Stelle.“

Die neuen Formulare sind ab sofort auf der Homepage des Familienministeriums abrufbar. Die wichtigsten Neuerungen für den Anspruch auf Notbetreuung:

  • Erwerbstätige Alleinerziehende können ihre Kinder zur Notbetreuung bringen. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.
  • Lehrerinnen und Lehrer, die unterrichten
  • Rechtsberatung, Rechtsvertretung und Steuerberatung
  • Seelsorge in den Religionsgemeinschaften
  • Bei zwei Elternteilen genügt es, wenn nur ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig oder Abschlussschüler/in ist.
  • Voraussetzung ist in allen Fällen, dass das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann.
  • Die Heilpädagogischen Tagesstätten (HPTs) der Jugendhilfe werden wegen des hohen pädagogischen und therapeutischen Förderbedarfs der dort betreuten Kinder von den Betretungsverboten ausgenommen. Die Kinder werden dort ohnehin in sehr kleinen Gruppen betreut.
  • Tagespflege ist jenseits der Notbetreuung weiterhin nur im Haushalt der Eltern des betreuten Kindes möglich, sofern ausschließlich Kinder aus diesem Haushalt betreut werden.

Zur Beratung rund um Themen und Fragen des Kita-Betriebs in Zeiten der Corona-Krise hat Familienministerin Trautner ein interdisziplinäres Expertengremium aus den Fachbereichen Pädagogik, Psychologie, Medizin, Hygiene und Gesundheit einberufen.

„Im Austausch mit dem Expertengremium und auch den Kommunalen Spitzenverbänden und den Kita-Trägern haben wir Kernpunkte erarbeitet, die in unsere Handreichung eingeflossen sind“, so die Ministerin. Die Kernpunkte enthalten Empfehlungen für den Kita-Betrieb bezüglich der Raumaufteilung, der Hygienemaßnahmen und der Organisation der Bring- und Abholzeiten.

Informationsmaterial zum erweiterten Personenkreis und die entsprechenden Formblätter finden Sie unter den folgenden Links:

Allgemeine Informationen:

https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php

Erklärung (kritische Infrastruktur):

https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/200417_formular_erklaerung_notbetreuung_stmas_stmuk.pdf

Erklärung (Alleinerziehende):

https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/f_200423_erklaerung_notbetreuung_stmas_stmuk_alleinerziehende_.pdf

Erklärung (Abschlussschüler*innen):

https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/f_200423_erklaerung_notbetreuung_stmas_stmuk_abschlussschuler_final.pdf

Handreichung zur Kindertagesbetreuung:

https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/stmas_a4_handreichung_kindertagesbetreuung_bf_kws.pdf