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28.01.2009

Geschäftsbericht der Lebensmittelüberwachung

Geschäftsbericht der Lebensmittelüberwachung am Gesundheitsamt Würzburg für das Jahr 2008

Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung im Dienstbereich des Landratsamtes Würzburg wurden im Jahr 2008 von 5 Beamten erfüllt.

Vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 wurden im Rahmen der Lebensmittelüberwachung im Landkreis Würzburg insgesamt

921 Betriebe überprüft und

663 Proben entnommen.

Es wurden 29 Ordnungswidrigkeiten- und 5 Strafverfahren eingeleitet. 4 Strafanzeigen und 12 Ordnungswidrigkeitsverfahren sind noch nicht abgeschlossen

Qualitätsmanagement im gesundheitlichen Verbraucherschutz (QM):

Seit Januar 2008 kommt im Landratsamt Würzburg das Qualitätsmanagement-System aufgrund der Verordnung (EG) 882/2004 zur Anwendung.

Da durch diese Maßnahmen alle Kontrollabläufe und damit verbundene Tätigkeiten wie

  • Betriebskontrollen
  • Rückverfolgbarkeitskontrollen
  • Probeentnahme
  • Verbraucherbeschwerden
  • Probenübergabe beim LGL
  • Herstellerinformation

nach Maßgabe standardisierter Vorgaben (Arbeitsanweisungen) durch Formulare erfasst werden müssen, stellt das neue System für die Mitarbeiter der Lebensmittelkontrolle einen erheblichen Zeitaufwand dar.

Ferner musste bei der Probeentnahme von kühlpflichtigen oder tiefgefrorenen Lebensmitteln die Temperaturen durch Datenlogger aufgezeichnet und per Computer ausgewertet werden. Weiterhin mussten alle von der Lebensmittelüberwachung verwendeten Arbeitsmittel und Prüfmittel in Formularen erfasst werden.

Sonderkontrollen / Schnellwarnungen (RASFF/RAPEX):

Aufgrund des EU-Schnellwarnsystems waren in insgesamt 41 Fällen Sonderkontrollen und Rückrufüberwachungen u.a. aus folgenden Anlässen erforderlich:

  • Glassplitter in Champignons, Sauerkirschkonserven u. Apfelrotkohl
  • Listeria monocytogenes (Bakterium) in Ricotta-Schafskäse u. Forellenfilet
  • Escherichia coli (EHEC, Bakterium) in Silberlindenblütentee
  • Pseudomonas aeruginosa (Boden- und Wasserkeim) in Mineralwasser
  • Salmonellen in tiefgefrorenen Shrimps
  • Dioxin u. dioxinähnliche PCB in Schweinefleisch aus Irland

Besonders zu erwähnen ist hier der Melamin-Skandal, über den die Medien umfassend berichteten, und der einen hohen Überwachungsaufwand erforderte.

Einen besonders hohen Arbeitsaufwand erforderten die 30 Schnellwarnungen nach Art. 50 VO (EG) Nr. 178/20002, die von der Lebensmittelüberwachung eingeleitet wurden. Dies ist eine Zunahme von ca. 50% gegenüber dem Vorjahr.

Hierzu waren umfangreiche Ermittlungen sowie die Erstellung von RASFF- (Rapid Alert System for Food and Feed) und RAPEX*-Formularen/ Ermittlungsberichten und Followup-Meldungen für die Weiterleitung an die Regierung von Unterfranken erforderlich. Zusätzlich wurden Ermittlungen im Rahmen von Schnellwarnungen auf Weisung der Regierung von Unterfranken für andere Kreisverwaltungsbehörden geführt.


* RAPEX ist das Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Konsumgüter, mit Ausnahme von Nahrungs- und Arzneimitteln sowie medizinischen Geräten. Es erlaubt einen schnellen Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten und Kommission über die Maßnahmen, die zur Vermeidung oder Einschränkung der Vermarktung oder Verwendung von Produkten, die eine ernste Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellen, getroffen wurden. Erfasst werden sowohl Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden als auch freiwillige Maßnahmen der Hersteller und Händler.