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08.09.2010

Grundwasserentnahmen im nördlichen Landkreis Würzburg

(Gemüseanbaugebiet Bergtheim – Unterpleichfeld):
 
 
Unterfranken zählt zu den niederschlagsärmsten Gebieten Bayerns. Im Landkreis Würzburg betrifft dies in besonderem Maße die fruchtbaren, landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen im nordöstlichen Landkreis.
 
Zusätzlich zu den öffentlichen Trinkwasserversorgungen der Gemeinde Bergtheim, Gemeinde Hausen und des Zweckverbandes Wasserversorgung Mühlhausener Gruppe existiert seitens der landwirtschaftlichen Betriebe ein hohes Interesse an Grundwasserentnahmen zwecks Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen.
 
Grundsätzlich wird von den beiden Interessengruppen auf unterschiedliche Grundwasserstockwerke zugegriffen, nämlich zu Bewässerungszwecken auf den oberen Grundwasserleiter, während die tiefer liegenden Grundwasserleiter insbesondere der öffentlichen Trinkwasserversorgung vorbehalten bleiben.
 
Dennoch standen und stehen die landwirtschaftlichen Nutzungen immer wieder in der Kritik seitens der Bevölkerung, der Gemeinden und der Medien. Die Behörden sind bemüht, Interessenskonflikte zu bereinigen.
 
Um eine Übernutzung des (oberen) Grundwasserleiters zu vermeiden, darf lediglich soviel Grundwasser entnommen werden, wie im langjährigen Mittel neu gebildet wird. Die landwirtschaftlichen Antragssteller geben die ihnen zur Verfügung stehenden Grundstücksflächen an, als Grundlage für die Berechnung der zulässigen Entnahmemenge, die im dortigen Bereich bei max. 300 m³/ha/Jahr liegt. In das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren wird regelmäßig u.a. das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingebunden. Die vorgebrachten Auflagen werden – ebenso wie die des Wasserwirtschaftsamtes (amtlicher Sachverständiger) in den Genehmigungsbescheid übernommen.
 
So ist z.B. der Einbau von Drucksonden in Brunnen erforderlich, um das Absenkverhalten kontinuierlich zu überwachen und aufzuzeichnen. Durch Magnetkontaktgeber oder eine spezifische Anordnung der Unterwasserpumpe ist sicherzustellen, dass der Betriebswasserspiegel nicht unter die jeweilige Zuflusszone absinkt; die im Grundwasserleiter vorhandene Wasserspannung gilt es zu erhalten.
 
Andere Auflagen sollen einen möglichst sparsamen Umgang mit dem Wasser sichern; tagsüber (10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) ist regelmäßig nur die Bewässerung von Neuanpflanzungen sowie Tropfbewässerung zulässig. Vor dem Beginn jeder Beregnungsperiode ist durch einen unabhängigen Fachgutachter der ordnungsgemäße Einbau der Drucksonden und der Wasserzähler zu überprüfen und das Ergebnis dem Wasserwirtschaftsamt mitzuteilen.

Die Betreiber der Brunnenanlagen teilen die Zählerstände der Wasseruhren sowie die daraus resultierenden Entnahmemengen aller Brunnen mit einem Jahresbericht bis spätestens 31. März des folgenden Jahres dem Wasserwirtschaftsamt mit. Eine behördliche Überwachung der Anlagen erfolgt stichprobenhaft, insbesondere durch die technische Gewässeraufsicht (TGA) des Wasserwirtschaftsamtes. Das Landratsamt koppelt die Auflagen im Genehmigungsbescheid mit Zwangsgeldandrohungen, um die Durchsetzbarkeit der Bescheide zu vereinfachen. Brunnenbohrungen (Grundwasseraufschlüsse) in Wasserschutzgebieten werden grundsätzlich nicht zugelassen.
 
Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Aschaffenburg beabsichtigt, noch in diesem Jahr im angesprochenen Bereich vier neue Grundwasser-Messstellen zu erstellen, um das Grundwasserverhalten noch individueller beobachten und auswerten zu können. Ein Zusammenhang zwischen Grundwasserentnahmen und der Wasserführung oberirdischer Gewässer ist lt. Aussage des WWA vom Grundsatz her schon nicht gegeben.
 
Im Juli 2010 fand auf Einladung von Landrat Eberhard Nuß eine Informationsveranstaltung im Landratsamt statt, zu der betroffene Landwirte, Gemeinden und Wasserversorgungsunternehmen eingeladen waren. Vorausgegangen war im Mai 2010 ein Gespräch mit dem Bund Naturschutz. Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes waren mehrfach vor Ort in Gemeinden, um Fragen zu beantworten.
 
Die konsequente Berücksichtigung der Grundwasserneubildungsrate als Maßstab für die Bemessung der Entnahmemenge gewährleistet langfristig ein ausreichendes Grundwasserdargebot für alle Nutzer. 
  
  
Autor: Hans-Ulrich Staab, Fachbereichsleiter Wasserrecht, Tel. 0931 8003–726; E-Mail: h.staab@lra-wue.bayern.de