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05.08.2021

Hochwasser-Soforthilfen nun auch für Gemeinden des Landkreises Würzburg

Starke Überschwemmungen hatten in Teilen Bayerns erhebliche Schäden verursacht. Im Landkreis Würzburg war die Gemeinde Reichenberg betroffen. Die Bayerische Staatsregierung hatte in einem ersten Schritt Soforthilfen für acht Landkreise zugesagt, in denen das Wasser besonders starke Schäden angerichtet hatte. Der Landkreis Würzburg war zunächst nicht unter den berücksichtigten Regionen.

Am 3. August 2021 weitete die Staatsregierung den Empfängerkreis für Soforthilfen aus: auf die Landkreise Miesbach, Oberallgäu, Rosenheim, Roth, Traunstein und auch auf den Landkreis Würzburg.

So ist eine Beantragung der Soforthilfen möglich

Betroffene im Landkreis Würzburg können sich auf der Seite der Kommunalaufsicht über die Soforthilfen informieren und finden dort auch relevante Dokumente. Für Anträge, die elektronisch eingereicht werden, bitten wir die Adresse: soforthilfe@lra-wue.bayern.de zu verwenden.   

Postalisch kann eine Antragsstellung an: Landratsamt Würzburg, Kommunalaufsicht Soforthilfe, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg erfolgen.

Ansprechpartner im Landratsamt sind:

Herr S. Weberbauer; Telefon: 0931 8003-5068

Frau S. Ferchichi; Telefon: 0931 8003-5067

Die nötigen Dokumente werden ebenso im Rathaus Reichenberg ausgelegt sein.

Wichtiger Hinweis: Bürger:innen aller Gemeinden des Landkreises Würzburg können diese Soforthilfe beantragen, sofern sie Schäden durch das Hochwasser verzeichnet haben, bei denen die Voraussetzungen für die Auszahlung gegeben sind. Die Anträge sind nicht nur auf den Markt Reichenberg begrenzt. Bei Fragen helfen die genannten Kontakte gerne weiter.