Hygienebelehrungen am Gesundheitsamt Würzburg künftig nur noch online oder per Einzeltermin
Wer als Koch in einer Gaststätte arbeitet, in einer Metzgerei Fleisch und Wurst verkauft oder als Aushilfe in einer Kneipe am Zapfhahn steht, muss wissen, wie er mit offenen Lebensmitteln umzugehen hat. Das sind nur einige Beispiele, wann Personen verpflichtet sind, an einer Belehrung durch das Gesundheitsamt teilzunehmen. Ziel ist es, Beschäftigte über grundlegende Hygieneregeln und mögliche Infektionsrisiken aufzuklären – zum Schutz der Allgemeinheit vor übertragbaren Krankheiten wie Salmonellose, Ruhr oder Hepatitis A.
Am Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg gibt es Änderungen bei den Belehrungen nach § 43 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz), die vor einer erstmaligen Tätigkeit im Lebensmittelbereich gesetzlich vorgeschrieben sind.
Termine ab Januar 2026 nur noch online oder einzeln nach telefonischer Vereinbarung
Bislang fanden Gruppenbelehrungen statt. Ab Januar 2026 entfällt dieses Angebot. Hygienebelehrungen in Präsenz sind künftig nur noch als individuelle Einzeltermine möglich, die telefonisch unter 0931 8003-5900 vereinbart werden können. Die Kosten liegen bei 28 Euro.
Unverändert und sehr gut angenommen wird die Möglichkeit, die Hygienebelehrung online über das bereitgestellte Portal des Gesundheitsamts zu absolvieren. Dieses Verfahren bietet neben der Zeit- und Ortsunabhängigkeit den Vorteil, dass sie in sieben verschiedenen Sprachen verfügbar ist. Nach Abschluss der Online-Belehrung und Zahlung der Gebühr in Höhe von 12,50 Euro kann die Bescheinigung direkt als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Schülerinnen und Schüler, die ein von der Schule organisiertes Praktikum absolvieren, erhalten die Online-Belehrung bei Nachweis kostenfrei.
Weitere Informationen sowie der Zugang zur Online-Belehrung sind auf der Website www.landkreis-wuerzburg.de/hygiene verfügbar.