Seiteninhalt

29.12.2020

Impfzentren von Stadt und Landkreis Würzburg starten

Am 29. Dezember haben die gemeinsamen Impfzentren von Stadt und Landkreis Würzburg auf der Talavera und am Flugplatz in Giebelstadt ihren Betrieb aufgenommen.

Über das Anmeldeportal www.impfen-wuerzburg.de gingen bereits über 1.600 Terminbuchungsanfragen ein. Zu Beginn sind zwei Impflinien auf der Talavera und eine Impflinie in Giebelstadt vorgesehen, da bislang nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung stehen. Die gestarteten Impflinien könnten zusammen am Tag bis zu 200 Impflinge versorgen. Je nach Verfügbarkeit des Impfstoffs könnten im Januar weitere Impflinien in Betrieb gehen.

An Silvester und am Neujahrstag bleiben die Impfzentren auf der Talavera und in Giebelstadt geschlossen.

Landrat Thomas Eberth und Oberbürgermeister Christian Schuchardt freuen sich, dass die beiden Impfzentren in Betrieb gehen und Impftermine bereits stark nachgefragt werden: „Das Interesse an der Schutzimpfung ist da. Herzlichen Dank an die Hilfsorganisationen und alle Beteiligten, die den gut vorbereiteten Betrieb ermöglichen.“ Der Dank gelte auch den mobilen Impfteams, die in den Pflege- und Seniorenheimen unterwegs seien.

Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Terminbuchungsmöglichkeiten gibt es telefonisch unter 0931 8000844 oder online unter www.impfen-wuerzburg.de. Wer Anspruch auf eine Schutzimpfung hat und in welcher Reihenfolge die priorisierten Gruppen geimpft werden, bestimmt die Coronavirus-Impfverordnung verbindlich.

Brauchen Sie einen Berechtigungsschein?

Ein Versenden von amtlichen Benachrichtigungen oder Berechtigungsscheinen erfolgt derzeit nicht. Bei Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, genügt ein amtlicher Lichtbildausweis, der das Alter des Impflings dokumentiert. Die übrigen Personengruppen, die prioritär Anspruch auf die Impfung haben – zum Beispiel Personal von Pflegeheimen, auf Intensivstationen oder Notaufnahmen – benötigen eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers.

Welche Personengruppen haben prioritär Anspruch auf die freiwillige Impfung?

Die Coronavirus-Impfverordnung sieht nach § 2 vor, dass folgende
Personen mit höchster Priorität Anspruch auf die Schutzimpfung haben:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

Wann findet die erforderliche zweite Impfung statt?

Für einen wirksamen Schutz ist bei den absehbar verfügbaren Impfstoffen eine zweimalige Impfung im Abstand von 21 Tagen erforderlich. Bei der Vereinbarung des ersten Impftermins über die Hotline 0931 8000844 oder das Online-Portal www.impfen-wuerzburg.de buchen Sie gleich einen Termin für die zweite Impfung mit. Rechtzeitig vor der zweiten Impfung erinnert Sie auf Wunsch eine E-Mail an den vereinbarten Termin.

Wo und wie können Menschen über 80 Jahren geimpft werden?

Für Menschen über 80 Jahre, die nicht in einer Pflegeeinrichtung wohnen, stehen die beiden Impfzentren (Würzburger Talavera bzw. Flugplatz Giebelstadt) zur Verfügung.
Eine Impfung zu Hause kann aufgrund der Handhabung des Impfstoffs sowie aus personellen Gründen nicht angeboten werden.