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22.05.2021

Indoor-Sport: Gruppengröße bemisst sich nach Einhaltung der Mindestabstände - feste Personenzahlen entfallen

Am 21. Mai 2021 ist das neue Rahmenkonzept Sport in Kraft getreten. Im Innenbereich von Sportstätten, zum Beispiel in Vereinssporthallen, Fitnessstudios, Kletterhallen oder Tanzstudios, gelten nun keine festen Personenhöchstgrenzen mehr. Wie viele Sporttreibende, einschließlich Trainer und Betreuer, sich gleichzeitig in der Sportstätte aufhalten dürfen, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Die Einhaltung der Mindestabstände in allen zugänglichen Bereichen, sanitäre Anlagen und Umkleidekabinen inbegriffen, muss sichergestellt sein.

Der Betreiber gewährleistet über sein Hygienekonzept, dass immer ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
Der Landkreis Würzburg hat seine Allgemeinverfügung für weitere Öffnungsschritte vom 20. Mai 2021 entsprechend angepasst.

Im einzelnen gilt:

Sport

Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen in den Sportstätten ist zugelassen. Die Zahl der gleichzeitig im Innenbereich von Sportstätten anwesenden Personen ist vom Betreiber in seinem Hygienekonzept so festzulegen, dass die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu jeder Zeit gewährleistet ist. Bei der Festlegung der Personenzahl sind die Gegebenheiten vor Ort zu berücksichtigen. Weitere Empfehlungen zur Festlegung der Personenzahl finden sich im Rahmenkonzept Sport. Das Konzept rät dazu, dass bezogen auf die Fläche des Raums, in dem der Sport ausgeübt wird, je eine Person pro ca. 20 qm zugelassen wird

Die Öffnung von Umkleidekabinen, Duschen und WC-Anlagen ist zugelassen.

Kontaktfreier Sport sowie Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen ist zugelassen. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.

Voraussetzung ist jeweils - im Innenbereich wie im Freien - die Dokumentation der Kontaktdaten durch den Organisator.

Ein negativer Testnachweis ist im Landkreis Würzburg aktuell nicht erforderlich, da der 7-Tage-Inzidenz-Wert unter 50 liegt.

Sportveranstaltungen

Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel werden bis zu 250 Zuschauer auf festen Sitzplätzen zugelassen.
Ein negativer Testnachweis ist bei stabilen Inzidenzwerten unter 50 nicht erforderlich.

Fitnessstudios

Kontaktfreier Sport in Fitnessstudios nach vorheriger Terminbuchung und mit Kontaktdatenerhebung ist zugelassen. Die zulässige Personenzahl ist abhängig von den Gegebenheiten vor Ort und wird vom Betreiber im Hygienekonzept festgehalten. Der Mindestabstand muss in allen zugänglichen Bereichen jederzeit eingehalten werden können.

Sportangebote von Fitness-Studios im Freien sind in Gruppen bis zu 25 Personen möglich, ebenfalls mit vorheriger Terminbuchung sowie Kontaktdatenerhebung. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.

Ein negativer Testnachweis ist nicht erforderlich.

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

Bei der Freude über die Lockerungen sollten Sportfreunde dennoch berücksichtigen, dass die Regelungen zur Maskenpflicht und das Abstandsgebot weiter gelten.
Das Rahmenkonzept Sport weist daraufhin hin, dass grundsätzlich eine FFP2-Maske getragen werden muss. Ausgenommen ist die unmittelbare Sportausübung oder beispielsweise das Duschen.