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19.02.2021

Öffnung von Schulen und Kitas wieder möglich
Inzidenzwert im Landkreis Würzburg stabil unter 100

Das Landratsamt Würzburg gibt bekannt, dass der nach dem Infektionsschutzgesetz bestimmte Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARSCoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Landkreis Würzburg unterschritten ist.

Wieder Präsenzunterricht an Schulen möglich

Ab Montag, den 22. Februar 2021 kann deshalb der Unterrichtsbetrieb im Landkreis Würzburg unter bestimmten Voraussetzungen wiederaufgenommen werden.
Liegt die 7-Tage-Inzidenz nicht über dem Wert von 100, findet Präsenzunterricht, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht für folgende Schulen bzw. Jahrgangsstufen oder Schulklassen statt:

• an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen,
• an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Förderzentren einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen sowie an weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren in den    Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und weiterer Förderbedarf sowie Hören und weiterer Förderbedarf,
• an den Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken und
• in den Abschlussklassen der übrigen Schulen

Die jeweiligen Einrichtungen haben eigenverantwortlich über die zu wählende Unterrichtsform (Präsenz- oder Wechselunterricht) zu entscheiden.

Kindertagesbetreuung

Ab 22. Februar 2021 ist der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Landkreis Würzburg unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen. Voraussetzungen sind u.a. ein Schutz- und Hygienekonzept auf Grundlage des vorgeschriebenen Rahmenhygieneplans sowie die Betreuung in festen Gruppen.

Außerschulische Bildung

Grundsätzlich untersagt sind weiterhin Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in Präsenzform, soweit es sich nicht um Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks handelt, bei denen zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist.

Ab 22. Februar 2021 können im Landkreis Würzburg auch darüberhinausgehende Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in Präsenzform stattfinden, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Hinsichtlich Maskenpflicht, Schutzmaßnahmen sowie Schutz- und Hygienekonzepten gelten weiterhin die für die außerschulische Bildung, Musikschulen und Fahrschulen getroffenen Vorgaben der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Regelung bei erneuter Überschreitung des Inzidenzwertes von 100

Wird der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Landkreis Würzburg erneut überschritten, wird das Landratsamt Würzburg dies unverzüglich amtlich bekanntmachen. Ab dem auf die amtliche Bekanntmachung folgenden Tag gilt dann, dass in den oben genannten Schulen und Klassen Distanzunterricht stattfindet, dass die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen geschlossen werden und die oben genannten Angebote der außerschulischen Bildung nicht mehr in Präsenzform zulässig sind.

Die amtliche Bekanntmachung ist im Amtsblatt Nr. 5 vom 19. Februar 2021 auf www.landkreis-wuerzburg.de/Amtsblatt  nachzulesen.