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11.12.2024

Jüngste Veröffentlichung der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE): Landkreis Würzburg ungeeignet für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle

Die jüngste Veröffentlichung der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zeigt auf, dass der Landkreis Würzburg ungeeignet für die Errichtung eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle ist. Im Rahmen der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) wurde das Gebiet in die Kategorie D eingestuft, was seine Ungeeignetheit aufgrund geologischer Gegebenheiten belegt. 

Als Hauptgrund nennt die BGE die mangelnde Mächtigkeit der kristallinen Wirtsgesteine in relevanter Tiefe. Diese Schicht, die oberhalb von 1.500 Metern liegen sollte, erreicht im untersuchten Gebiet nicht die geforderte Mindestdicke von 200 Metern. Die zugrundeliegenden Analysen basieren auf Bohrungsdaten und wissenschaftlicher Fachliteratur.

Entscheidung gibt Planungssicherheit

Landrat Thomas Eberth zeigt sich erleichtert: „Die Entscheidung der BGE gibt den Menschen im Landkreis Würzburg Planungssicherheit. Wir danken allen Beteiligten für die transparente Kommunikation und die wissenschaftliche Fundierung der Ergebnisse.“

 Die Ergebnisse der rvSU unterstreichen die Bedeutung eines sorgfältigen und nachvollziehbaren Verfahrens bei der Endlagersuche. Der Landkreis Würzburg wird weiterhin die Fortschritte der BGE kritisch begleiten. „Denn außer Frage steht, der angefallene hochradioaktive Abfall benötigt ein sicheres Endlager“, so Landrat Eberth abschließend.

Weitere Informationen sind im Endlagersuche-Navigator der BGE verfügbar: www.bge.de/navigator.