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19.01.2011

Jobcenter-Reform und Leistungen für Bildung- und Teilhabe

Auswirkungen und Umsetzung im Landratsamt Würzburg, Fachbereich 32 
 
Jobcenter-Reform
Mit Wirkung zum 01.01.2011 ist die vom Bundesverfassungsgericht dem Bundesgesetzgeber auferlegte Jobcenter-Reform eingetreten.
 
Ein Ergebnis dieser Jobcenter-Reform ist die gesetzliche Festlegung, dass neben der Trägerorganisationsform der gemeinsamen Einrichtung (früher: ARGEN) die Optionskommunen verfassungsrechtlich dauerhaft anerkannt sind.
 
Im Rahmen dieser Jobcenter-Reform wurde auch entschieden, dass sich zukünftig unabhängig von der Trägerorganisationsform alle Grundsicherungsbehörden für die Gewährung des Arbeitslosengeldes II verpflichtend „Jobcenter“ nennen müssen. Das bis Ende des abgelaufenen Jahres im Landratsamt eingerichtete Beratungs- und Eingliederungszentrum für Arbeitsuchende heißt deshalb seit 01.01.2011 „Jobcenter - Landkreis Würzburg“.
 
Zusätzlich fand eine innerorganisatorische Veränderung im Landratsamt Würzburg statt, nachdem nun das Jobcenter nicht mehr der Stabsstelle Landkreis-Marketing angehört, sondern als Fachbereich 32 in den Geschäftsbereich 3, Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit, zentrale Rechtsangelegenheiten, integriert wurde.
 
Für den Hilfeempfänger selbst ergeben sich dadurch keinerlei Veränderungen. Das Jobcenter befindet sich weiterhin im 2. Stock des Hauptgebäudes des Landratsamtes Würzburg und die Zuständigkeit der persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter – Fachbereich 32, bleiben ebenfalls erhalten. 
  
Leistungen für Bildung- und Teilhabe
Im parlamentarischen Verfahren befindet sich noch der Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen und das Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder. Dieses Gesetz sollte ebenfalls zum 01.01.2011 in Kraft treten, befindet sich jedoch aktuell im Vermittlungsausschuss, da der Bundesrat in seiner letzten Sitzung am 17.12.2010 für den vorgelegten Gesetzesentwurf keine Mehrheit gefunden hatte.
 
Die Ermittlung der Regelbedarfe sieht nicht nur die derzeit diskutierte Anhebung des Regelsatzes um 5,00 Euro vor, sondern die Einrichtung einer Reihe von Sachleistungen für bedürftige Kinder und Jugendliche.
 
Zusätzlich zum Regelbedarf können in diesem Rahmen folgende Sachleistungen gewährt werden: 

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.
  • Leistungen für eine ergänzende angemessene Lernförderung (Nachhilfeunterricht).
  • Leistungen für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder in einer Kindertageseinrichtung (Kostenanteil der Eltern 1,00 Euro pro Mittagessen). 
  • Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeitmaßnahmen oder Ähnliches) mit bis zu 120,00 Euro pro Kind pro Jahr. 
  • Die bisherigen Leistungen für Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler aller Schulen werden weiterhin automatisch erbracht und sind zukünftig in 2 Raten (70,00 Euro zum 01.08. und 30,00 Euro zum 01.02. des Folgejahres) zu gewähren.

Der Landkreis hat sich entschieden, diese Sachleistungen durch die Direktzahlung an Leistungserbringer zu übernehmen. Voraussetzung ist jedoch eine entsprechende Antragsstellung beim Jobcenter des Landkreises Würzburg durch die Eltern.
 
Der Landkreis hat sich somit gegen die zweite Möglichkeit der Leistungsgewährung im Rahmen eines Gutscheinsystems ausgesprochen. Damit müssen mit den einzelnen Leistungsanbietern vor Ort keine entsprechenden Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden.
 
Schülerinnen und Schüler im Sinne dieser Leistungen sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die

  • noch keine 25 Jahre alt sind und 
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen, aber 
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Eltern und junge Menschen haben bereits jetzt einen Rechtsanspruch auf diese Leistung. Von Seiten der Bewilligungsbehörden kann diese Leistung jedoch noch nicht ausgezahlt werden, da das entsprechende Gesetz noch nicht verabschiedet wurde. Das Jobcenter hat bereits alle Vorbereitungen zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes getroffen, so dass die Berechtigten bereits jetzt ihre Anträge beim Jobcenter einreichen können. Entsprechende Antragsformulare wurden inzwischen auf der Internetseite des Landkreises eingestellt.
 
Die Leistungen werden rückwirkend gewährt, für den Monat, in dem der Antrag eingereicht wurde.
 
Nicht verkannt werden darf, dass die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes für die betreffenden Grundsicherungsbehörden einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand mit sich bringt. Für die Umsetzung ist es jedoch notwendig, dass die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses die erforderlichen Mehrheiten im Bundestag und im Bundesrat finden, damit die Leistungen für die Hilfeempfänger gewährt werden können.