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10.12.2009

Kindergelderhöhung wirkt sich auf ALG II-Leistungen aus


Das Landratsamt Würzburg - Beratungs- und Eingliederungszentrum für Arbeitsuchende - teilt mit, dass sich ab dem 01.01.2010 die ALG II-Leistungen für Arbeitsuchende mit Kindern ändern.
 
Zum 01.01.2010 sollen sowohl das Kindergeld als auch die Unterhaltsleistungen für Kinder angehoben werden. Zwischen der für den 18.12.2009 angesetzten Beschlussfassung des Wachstumsförderungsgesetzes und dem Inkrafttreten zum 01.01.2010 verbleibt nicht genug Zeit, alle Bewilligungsbescheide für Leistungsbezieher mit Kindern zu ändern.
 
Zum 01.01.2010 kann daher vorerst nur die Neuberechnung der Leistungen nach dem SGB II erfolgen. Da der Gesetzgeber – im Gegensatz zur Kindergelderhöhung zum 01.01.2009 – keine Übergangsfrist vorgesehen hat, sind die höheren Kindergeld- und Unterhaltsbeträge bereits ab Januar anzurechnen, was zu einer merklichen Minderung der Leistungen führen kann. Die Änderungsbescheide werden dann sukzessive im Januar 2010 erstellt.
 
Das Beratungs- und Eingliederungszentrum für Arbeitsuchende bittet daher, von telefonischen Anfragen und persönlichen Vorsprachen aufgrund der geänderten Zahlbeträge für Januar abzusehen, bis die im Laufe des Januar erstellten Änderungsbescheide vorliegen.