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07.07.2010

Kooperation statt Konkurrenz


Landrat Nuß besucht Sozialstation St. Gregor in Bergtheim 
  
 
Landrat Eberhard Nuß ist gebürtiger Bergtheimer. Deshalb hat es ihn wohl besonders interessiert, was aus der Caritas-Sozialstation St. Gregor geworden ist. Die ist nämlich vor knapp vier Jahren vom Kloster Fährbrück nach Bergtheim umgezogen. Aber es war gewiss auch sozialpolitisches Interesse, was Nuß veranlasste, einer Einladung nach Bergtheim zu folgen, um zu erfahren, was eine große Sozialstation mit derzeit 108 Mitarbeitern an Dienstleistungen für über 400 hilfs- und pflegebedürftige meist ältere Menschen bereit hält.
 
„Eine hervorragende Entwicklung und eine respektable Leistung“ lobte Nuß das breitgefächerte Angebot, das ihm Joachim Riedmayer, Vorsitzender der Sozialstation, und leitende Mitarbeiterinnen erläuterten. Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Hilfen, Familienpflege, ambulante Intensivpflege zu Hause und in einer Wohngemeinschaft, vier Seniorentagespflegen, die Koordination ehrenamtlicher Mitarbeiter, zwei Beratungsstellen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in eigenem Seminarraum betreut von insgesamt 14 externen Dozentinnen und Dozenten – das sind Leistungen, die erst einmal finanziert werden müssen. „Die Seniorentagespflegen stoßen auf große Nachfrage. Sie ergänzen die ambulante Pflege in optimaler Weise“, so übereinstimmend die Pflegedienstleiterinnen Katrin Birkhofer und Ingrid Lamprecht. „Aber sie sind nicht leicht zu finanzieren“, ergänzte Riedmayer, „und eigentlich nur zu betreiben, wenn die Mieten in einem sozialverträglichen Rahmen gehalten werden können.“
 
Angesprochen auf Konkurrenz meinte Riedmayer: „Wir schätzen faire Konkurrenz zu gleichen Rahmenbedingungen. Noch wichtiger ist uns aber Kooperation. Wir haben zu beiderseitigem Vorteil viele Partner“. Riedmayer gab Landrat Nuß eine klare Empfehlung mit auf den Weg: Steuerfinanzierte Träger sozialer Einrichtungen dürften den ambulanten und teilstationären Diensten der Wohlfahrtsverbände keine Konkurrenz machen, so Riedmayer, denn St. Gregor und ähnliche Dienste müssten ihr Geld am Markt verdienen und könnten ihr Defizit nicht in einen öffentlichen Haushalt einfließen lassen. „Ich bekenne mich zum Prinzip der Subsidiarität“, so Landrat Nuß. „Die öffentliche Hand dürfe als Träger von Senioreneinrichtungen nur dann aktiv werden, wenn die Gemeinden dies ausdrücklich wünschen, wie es etwa in Kürnach, Estenfeld, Eibelstadt oder Ochsenfurt der Fall war. Und natürlich sei die öffentliche Hand gefragt, wenn die freien Träger der Wohlfahrtsverbände nicht in der Lage oder nicht willens sind, die erforderlichen Leistungen selbst zu erbringen“.
 
Am Ende des Gesprächs stellte Nuß noch einmal sein Engagement für ältere Menschen unter Beweis. Er sagte spontan einen Vortrag über Erbrechtsfragen im Rahmen der St. Gregor-Fortbildungsveranstaltungen zu und will sich im Frühjahr nächsten Jahres auch am so genannten Rollentausch in der Sozialstation beteiligen.

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