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09.06.2023

Kreisbrandrat Michael Reitzenstein stellt Maßnahmen zur Stärkung der Tagesalarmbereitschaft vor

Kreisbrandrat Michael Reitzenstein informierte die Vertreter der 52 Gemeinden bei der Bürgermeisterarbeitstagung über die Probleme bei der Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren während des Tages.

Ganz grundsätzlich haben die Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Würzburgs mit circa 4.750 Feuerwehrdienstleistenden und circa 1.200 Atemschutzträgern einen ausreichenden Personalstand. Eine große Herausforderung stellt allerdings die sogenannte Tagesalarmbereitschaft dar. Kreisbrandrat Reitzenstein stellte fest, dass es zahlreiche Betriebe gibt, die es nicht gerne sehen, wenn ihre Mitarbeiter während der Arbeitszeit den Arbeitsplatz für einen Feuerwehreinsatz verlassen. Hinzu kommt der Umstand einer hohen Anzahl an „Pendlergemeinden“ im Landkreis, welche das freiwillige Personal der Feuerwehren tagsüber aus den Orten wegzieht.

Konzept für mögliche Maßnahmen zur Stärkung der Tagesalarmbereitschaft

Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz gehört es zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden, dafür zu sorgen, dass drohende Brände wirksam bekämpft werden sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen geleistet wird. Um die Einsatzbereitschaft speziell während des Tages auch in Zukunft sicherzustellen, schlägt Kreisbrandrat Reitzenstein unter anderem eine verstärkte Einbindung der Mitarbeiter der Bauhöfe und Verwaltung in den Einsatzdienst der Feuerwehr vor. Da insbesondere die Bauhofmitarbeiter in der Regel die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen besitzen und sich gut mit technischem Gerät auskennen, bringen diese beste Voraussetzzungen für den Dienst bei den Feuerwehren mit. Neben der personellen Neugewinnung würde es in Zukunft auch Sinn machen, die Fahrzeuge und Geräte der Feuerwehren und des Bauhofs gemeinsam zu nutzen, sowie eine gemeinsame Ausbildung in Theorie und Praxis anzubieten.

Es soll also bereichsübergreifend eine engere Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren etabliert werden, ohne deren jeweilige Existenz in Frage zu stellen. Zudem sollen Tagesalarmgemeinschaften zwischen den Ortsteilfeuerwehren aufgebaut werden, um eine bessere Personalabdeckung zu erzielen. Reitzenstein stellt zudem fest, dass im Falle eines akuten Personalmangels auch die gesetzliche Grundlage für einen Pflichtdienst bei der Feuerwehr existiert.

Zusatzvereinbarung zur Zweckvereinbarung

Zuletzt wurde eine Zusatzvereinbarung zur Zweckvereinbarung über die Errichtung, Unterhaltung, Pflege und Logistik eines Atemschutzgerätepools im Landkreis Würzburg unterzeichnet. Es wurde beschlossen, dass die Marktgemeinden Bütthard und Remlingen sowie die Gemeinde Kürnach dem Atemschutzgerätepool des Landkreises Würzburg beitreten.