Seiteninhalt

14.08.2018

Landkreis trifft Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die Afrikanische Schweinepest (kurz: ASP) ist eine anzeigepflichtige hochansteckende und fieberhafte Allgemeinerkrankung der Schweine (Wildschweine und Hausschweine). Sie zeigt einen seuchenhaften Verlauf bei hoher Morbidität (Krankheitshäufigkeit) und Mortalität (Sterberate). Die Krankheit ist für den Menschen und für andere Tierarten vollkommen ungefährlich. Dennoch sind bei Auftreten dieser gefährlichen Tierseuche in Deutschland große negative Auswirkungen auf unsere Landwirtschaft, im Besonderen auf die Schweine haltenden Betriebe und die Fleischwirtschaft, zu befürchten.

Im Jahr 2007 begann der Seuchenzug in Georgien und verbreitete sich über die transkaukasischen Länder sowie Russland, Weißrussland und die Ukraine. Anfang 2014 erreichte die ASP die europäische Union und dehnte sich über die gesamten baltischen Staaten (Estland Lettland, Litauen) sowie Teile von Polen aus. Seit Juni 2017 tritt sie in der Tschechischen Republik und zuletzt auch in Ungarn und Rumänien auf (s. Karte 1).

Die Erfahrungen der letzten Jahre hinsichtlich der ASP-Ausbreitung hat gezeigt, dass ein Eintrag dieser gefährlichen Seuche überall und jederzeit, auch sprunghaft, möglich ist.

Das Friedrich-Löffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, warnt vor der Verschleppung der Seuche nach Deutschland und stuft das Risiko als hoch ein. Deshalb wurden und werden deutschlandweit Vorbereitungen für den Ernstfall getroffen.

Derzeit kein Impfstoff gegen ASP vorhanden

Für die Bekämpfung dieser Tierseuche steht derzeit kein Impfstoff zur Verfügung.

Von Seiten der Gesetzgebung wurden kürzlich mehrere Anpassungen in den gesetzlichen Regelungen vorgenommen (Tiergesundheitsgesetz, Schweinepestverordnung, Jagdrechtliche Vorschriften).

Deutschlandweit finden vermehrt Tierseuchenübungen im Hinblick auf die ASP statt und auch die Ausstattungen und Planungsvorbereitungen an den lokalen Veterinärbehörden wurden bzw. werden daraufhin ausgerichtet.

Unter Anderem wurde auch in Bayern ein Netz von Verwahrstellen für die Aufnahme und Zwischenlagerung von erlegten und verendet aufgefundenen Wildschweinen eingerichtet.

Vorsorgliche Maßnahmen im Landkreis Würzburg

Für den Landkreis Würzburg sind drei Wildtiersammelstellen in Planung. Sie können in „Friedenszeiten“ von der Jägerschaft zur Entsorgung von Fallwild und von nicht zur Lebensmittelgewinnung verwertbarem Wild sowie dem zugehörigen Aufbruch genutzt werden können und im Seuchenfall zur Entsorgung von seuchenverdächtigem Wild als Verwahrstellen eingesetzt werden. Zur Abdeckung des Landkreisgebietes sind die Standorte an der Kompostieranlage in Oberpleichfeld, an der Sickerwasseraufbereitungsanlage in Uettingen sowie im Bereich des in Bau befindlichen Kreisbauhofes in Giebelstadt vorgesehen
(sh. Karte 2).

Zur weiteren Vorbereitungen wurden von Seiten des Landratsamtes Würzburg bisweilen zur Seuchenbekämpfung notwendige Utensilien und Materialien angeschafft und die Grundbestände aufgestockt.

Im Falle eines Ausbruches der ASP werden von den zuständigen Veterinärbehörden Restriktionsgebiete (Sperrbezirk bzw. Gefährdetes Gebiet, Beobachtungsgebiet bzw. Pufferzone) ausgewiesen, welche auch Landesgrenzen überschreiten können. Dort zu treffende Maßnahmen bedürfen einer grenzüberschreitenden Abstimmung und Zusammenarbeit. Dies auf lokaler Ebene (Gemeinden, Landratsämter, jagdlichen Organisationen und Einrichtungen auf lokaler Ebene, örtliche landwirtschaftlichen Organisationen und Landwirtschaftsämter etc.), als auch auf den überregionalen und übergeordneten Ebenen (v.a. Regierung und Ministerien). Der Landkreis Würzburg steht mit den Beteiligten im Austausch und hat sich mit dem benachbarten Main-Tauber-Kreis in Baden-Württemberg zu einem informellen Austausch hinsichtlich einer engeren länderübergreifenden Zusammenarbeit verständigt. Dies wird derzeitig fortgeführt und intensiviert.

Reduzierung der Schwarzwildpopulation notwendig

Neben den Maßnahmen des Veterinäramtes und der Sensibilisierung der Bevölkerung zum Schutz gegen die Einschleppung, ist auch die deutliche Reduktion der Schwarzwildpopulation zur Seuchenprävention notwendig. Das Landratsamt Würzburg setzt daher konsequente das Maßnahmenpaket zur Reduzierung von Schwarzwild aus dem Jahr 2015 um. Dabei wird es von Seiten der interessierten Jägerschaft unterstützt. Ein Baustein hierbei ist der Einsatz von Nachtzieltechnik. An Schwarzwildbrennpunkten im Landkreis Würzburg wurde bereits für acht Reviere an insgesamt 26 Personen die Genehmigung und der Auftrag zur Verwendung von Nachtsichtvorsatzgeräten erteilt.

Im Namen der Jägerschaft möchten wir auch die anderen an der Jagd beteiligten Personengruppen und die Landwirte für die Mitarbeit gewinnen. Neben der ganzjährigen Nutzung der bestehenden vielfältigen „natürlichen“ Bejagungsmöglichkeiten im Feld kann das gezielte Anlegen von Bejagungsschneisen, insbesondere in größeren Schlägen, einen Beitrag leisten. Dazu zählen auch freiwillig angelegte Blühstreifen und Bejagungsschneisen auf Maisflächen.