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28.09.2011

Landrat Nuß weist Landwirte und Winzer auf rechtzeitige Genehmigung für Ernte an Sonn- und Feiertagen hin

Derzeit stehen Mais, Kohl und auch der Wein zur Ernte bereit. Viele Landwirte müssen deshalb das trockene Wetter nutzen, um die Ernte einzufahren. Nachdem am vergangenen Wochenende einige Kontrollen der Sonn- und Feiertagsarbeit im südlichen Landkreis zu Beanstandungen führten, ruft Landrat Eberhard Nuß die Landwirte und Winzer auf, sich rechtzeitig bei ihrer Gemeindeverwaltung um Ausnahmegenehmigungen zu bemühen.
 
„Ich habe volles Verständnis dafür, wenn unsere Bauern und Winzer gerade auch am bevorstehenden verlängerten Wochenende den Sonn- und Feiertag nutzen müssen, um ihre Ernten einzubringen“, betont Landrat  Nuß. Hierfür ist jedoch eine Ausnahmegenehmigung notwendig, denn auch die landwirtschaftliche Arbeit auf Feldern und in Weinbergen unterliegt generell der Sonntagsruhe. Mit einer entsprechend begründeten Ausnahmegenehmigung der Gemeindeverwaltung ist die notwendige Ernte bei trockenem Wetter jedoch möglich.
 
Auch die Bevölkerung ruft Landrat Nuß zum Verständnis auf, wenn es in diesen Tagen zu Lärmbelästigungen wegen Erntearbeiten am Sonn- und Feiertag kommt: „Es geht hier um Urproduktion, deren Ernte wetterabhängig ist. Und die Landwirtschaft und der Weinbau sind auch Wirtschaftsfaktoren, die für unsere Region große Bedeutung haben.“