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23.11.2018

Landratsamt Würzburg nimmt Stellung zur Waldrodung in Thüngersheim

Hinsichtlich der Rodung im Zuge der Steinbrucherweiterung in Thüngersheim hatten das Landratsamt etliche Anfragen und Auskunftsersuchen aus der Bevölkerung und Zivilgesellschaft erreicht.

Landrat Eberhard Nuß hat daher am 23. November 2018 Vertreter des Aktionsbündnisses „keinhamehr“, Vertreter politischer Gremien, insbesondere die Fraktionsvorsitzenden des Kreistags, Vertreter der Presse, sowie Vertreter der am Genehmigungsprozess beteiligten Behörden zu einer Informationsveranstaltung ins das Landratsamt eingeladen. Auch die Erste Bürgermeisterin und der Erste Bürgermeister der Gemeinden Güntersleben und Thüngersheim, auf deren Gemarkungen der betroffene Steinbruch liegt, waren anwesend.

Ziel war es, den interessierten Kreisen transparent Informationen zu dem in der Öffentlichkeit umstrittenen Projekt zu geben.

Landrat Eberhard Nuß erklärte: „Ich habe Sie heute alle eingeladen, um interessierte Menschen über die Hintergründe eines rechtsstaatlichen Verfahrens zu informieren. Menschen, die sich, so wie ich, Sorgen machen um den Klimawandel und den Artenschutz.“

Dr. Benedikt Kaufmann, Geschäftsbereichsleiter Bauamt, legte in Vertretung für die Leiterin des Umweltamtes, Mara Hellstern, die rechtlichen Grundlagen für das Genehmigungsverfahren dar.

Alexandra Schnitzer, Leiterin des Fachbereichs Immissionsschutz und Abfallrecht am Landratsamt Würzburg, stellte zunächst die Chronologie der Ereignisse seit der Genehmigung zur Erweiterung des Steinbruchs im Jahr 2009 bis heute vor. Im Anschluss folgten Antworten auf die 14 Fragen des Aktionsbündnisses und Erläuterungen des Sachverhalts zu den acht vorgelegten Forderungen der Initiative. Hier waren auch die am Genehmigungsverfahren eingebundenen Behörden (Untere Naturschutzbehörde und Fachbereich Sicherheit und Ordnung am Landratsamt Würzburg; Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg und Regierung von Unterfranken – Raumordnung, Landes- und Regionalplanung) eingebunden und nahmen Stellung.

Bei einem Gespräch mit dem Betreiber des Steinbruchs gestern im Landratsamt wurden die Ergebnisse des vom Betreiber freiwillig beauftragten Fachbüros besprochen. Zudem gab der Betreiber folgende freiwillige Zusagen:
Zukünftige Rodungen auf der genehmigten Fläche von 9,8 Hektar werden von einer ökologischen Baubegleitung flankiert. Elf identifizierte potentielle Habitatbäume werden bei nächster Rodung nach den Vorgaben der ökologischen Baubegleitung behandelt. In dem als mögliches Habitat der Haselmaus identifizierten Bereich im südwestlichen Teil der nördlichen Fläche unterbleiben als Vermeidungsmaßnahme für die eventuell vorkommende Haselmaus bis zum Frühjahr, also bis nach dem Winterschlaf der Haselmaus, weitere Arbeiten. Insgesamt wurde auch festgestellt, dass dem Betreiber eine bestandskräftige Genehmigung vorliegt.


Hinweis

Die in der Informationsveranstaltung gezeigte Präsentation zur Chronologie des Genehmigungsverfahrens und zu den Antworten auf die Fragen der Initiative kann bei Alexandra Schnitzer unter folgender Mailadresse angefordert werden:

a.schnitzer@lra-wue.bayern.de.