Aufruf der Unteren Jagdbehörde: Verlängerung des Jagdscheins per Post erwünscht
Im Landratsamt Würzburg gehen zum Ende des Jagdjahres (31. März) eine Vielzahl von Anträgen zur Verlängerung des Jagdscheins ein. Die persönliche Anwesenheit ist hierbei jedoch nicht erforderlich.
Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt empfiehlt wie bereits in den letzten Jahren, die Verlängerung des Jagdscheins postalisch zu beantragen. Die Vorgehensweise hat sich in den vergangenen Jahren bewährt, beschleunigt den Prozess und verringert die Wartezeiten für die Antragsteller.
Für den Antrag ist der Jagdschein, die Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung (NICHT Versicherungsschein) und die Angabe der Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen beizulegen. Falls keine Verlängerung des bestehenden Jagdscheins mehr möglich ist, wird wie bei der Neuausstellung ein Passbild benötigt. Bei erstmaliger Ausstellung eines Jagdscheins ist auch das Prüfungszeugnis der Jägerprüfung vorzulegen. Das Antragsformular kann auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-wuerzburg.de/formulare im Bereich „Ordnungsamt“ heruntergeladen werden. Der Jagdschein und die weiteren Unterlagen werden den Antragstellern samt Rechnung zurückgesandt.
Der Antrag auf Verlängerung des Jagdscheins kann ab sofort gesendet werden an: Landratsamt Würzburg, Untere Jagdbehörde, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg. Weitere Informationen erhalten Interessierte unter der Telefonnummer 0931/8003-5587 bzw. -5583 und auf www.landkreis-wuerzburg.de/ordnungsamt.