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16.03.2011

Landratsamt stellt Finanzwesen auf Doppik um

Erfassung aller Landkreis-Liegenschaften abgeschlossen
 
Der Landkreis Würzburg gehört mit den unterfränkischen Landkreisen zu den Vorreitern der modernen Finanzverwaltung. Die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik zum Stichtag 1. Januar 2011 brachte enorme Mehrarbeit für die Mitarbeiter im Landratsamt, insgesamt ermöglicht sie jedoch eine genaue Abbildung des Ressourcenverbrauchs. Für die Eröffnungsbilanz mussten auch die Liegenschaften des Landkreises bewertet werden. 
  
Es waren viele Meter Aktenordner, die Jana Müller und Werner Heinlein von der Nürnberger Unternehmensberatung Rödl & Partner durchgearbeitet haben, um die Bewertung der Liegenschaften des Landkreises Würzburg zu bewältigen. Nicht nur die Schulen und insgesamt 20 Gebäude im Eigentum des Landkreises, auch 305 Kilometer Kreisstraßen und 900 Grundstücke wurden unter die Lupe genommen. Dabei wurde – so schreibt es die bayerische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik vor – nicht der aktuelle Verkehrswert ermittelt, sondern wo immer möglich, die historischen Herstellungskosten zusammengetragen. So ergab sich zum Beispiel für das im Jahr 2000 eröffnete Gymnasium Veitshöchheim ein derzeitiger Gesamtwert von 12,6 Millionen Euro, für die 1971 erbaute Rupert-Egenberger-Schule in Höchberg ein Gesamtwert von noch 1,6 Millionen Euro.
 
Da mit der Einführung des Neuen kommunalen Finanzwesens keine Personalmehrung einherging, wurde der Landkreis Würzburg bei der Erfassung und Bewertung des unbeweglichen Sachanlagevermögens sowie der Erstellung der Eröffnungsbilanz von der Nürnberger Unternehmensberatung Rödl & Partner unterstützt.
 
Notwendig war die Bewertung wegen der Umstellung des Finanzsystems des Landkreises von der Kameralistik auf die so genannte Doppik (doppelte Buchführung in Konten). Die Doppik soll Zug um Zug in allen bayerischen Gemeinden, Städten und Landkreisen eingeführt werden, erklärt Leitender Verwaltungsdirektor Dieter Krug. „Unser Fachbereich Finanzen, Liegenschaften und Controlling hat in den letzten Monaten Schwerarbeit geleistet, um die Umstellung zu schultern“, betont Krug. Schließlich wird der Haushalt für 2011 bereits im System der Doppik geführt und auch so vom Kreistag behandelt. Damit die Kreisräte Einblick in das neue Finanzsystem erlangen konnten, gab es zwei gut besuchte Fortbildungsveranstaltungen im Landratsamt.
 
Mit den Beschlüssen der Innenministerkonferenz (IMK) der Bundesländer vom 21. November 2003 – auch mit Zustimmung des Freistaates Bayern – wurde die Grundlage für die Einführung des Neuen kommunalen Finanzwesens (NKFW) geschaffen und festgelegt, dass dieses in Zukunft bundesweit das Maßgebende sein soll. Der doppische Buchführungsstil hat die Aufgabe, den Ressourcenverbrauch abzubilden und damit der Gerechtigkeit zwischen den Generationen zu dienen. Auch wenn in Bayern, im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern, weiterhin kameral gebucht werden kann, wurden doch die gesetzlichen Grundlagen mit Inkrafttreten der Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik sowie der Änderung der Kommunalgesetze geschaffen. Mittelfristig wird sich auch Bayern nicht dem Trend zur Doppik verweigern können.
 
Bisher haben 21 der 71 bayerischen Landkreise die Doppik eingeführt. 2012 werden die Landkreise Main-Spessart und voraussichtlich Bad Kissingen folgen. Somit haben ab nächstem Jahr acht unterfränkische Landkreise die Umstellung vollzogen. Unterfranken ist damit der erste bayerische Regierungsbezirk, der die Umstellung auf Landkreisebene nahezu komplett durchgeführt hat. Dagegen haben bisher nur 54 Städte und Gemeinden – u.a. die Landeshauptstadt  München und Nürnberg – ihre Finanzverwaltung auf Doppik umgestellt. 

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Info: (Quelle: Wikipedia) Doppik ist ein Kunstwort, das den Begriff doppelte Buchführung abkürzt. Die Abkürzung steht für die DOPPelte Buchführung in Konten. Eine Renaissance erfuhr der Begriff Doppik In Deutschland mit der Einführung der doppelten Buchführung in der öffentlichen Verwaltung auf Länderebene, um den Unterschied zur bisherigen kameralen Buchführung (Kameralistik) klarzustellen. In Abgrenzung zu der in der Privatwirtschaft üblichen doppelten Buchführung mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wird bei der in der öffentlichen Verwaltung praktizierten Doppik ein so genanntes 3-Komponenten-Modell verwendet. Dieses umfasst die Vermögensrechnung (entspricht der Bilanz), Ergebnisrechnung (entspricht der GuV) und Finanzrechnung (entspricht vereinfacht der klassischen kameralen Rechnung), die durch ein viertes Modul - der Kosten- und Leistungsrechnung - zu einem 4-Komponenten-Modell ergänzt werden kann (Integrierte Verbundrechnung). Die gegenwärtige Einführung der Doppik in der öffentlichen Verwaltung der Kommunen soll die besonderen Bedingungen der Kommunalpolitik berücksichtigen. So wird gefordert, nicht zu Lasten nachfolgender Generationen zu wirtschaften. Die Vorschriften zur Rechnungslegung werden dieser Anforderung entsprechend angepasst.