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13.03.2021

Neue Corona-Regelungen für den Landkreis Würzburg ab 15. März 2021

Einstufung des Landkreises Würzburg mit einer Corona-Inzidenz von unter 50

Das gilt ab dem 15. März 2021:

Aufgrund der an drei aufeinanderfolgenden Tagen erhöhten 7-Tage-Inzidenz von über 35 (11., 12. und 13. März 2021) hat das Landratsamt Würzburg nach den Vorgaben der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine amtliche Bekanntmachung erlassen. Amtsblatt Nr.10 - 13. März - S. 37 bis 38 

In dieser wird der Landkreis Würzburg mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 eingestuft. Mit dieser Einstufung gelten ab Montag, 15. März 2021 für den Bereich des Landkreises Würzburg folgende Regelungen:

Kontaktbeschränkung

Treffen sind möglich von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Kinder unter 14 Jahren werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Öffnung des Einzelhandels

Der Einzelhandel kann ab Montag, 15. März 2021 unter folgenden Bedingungen öffnen:

• Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden kann eingehalten werden.

• Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je 10 m2 für die ersten 800 m2 der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 m2 für den 800 m2 übersteigenden Teil der Verkaufsfläche.

• In den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen gilt für das Personal Maskenpflicht und für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht.

• Ein ausgearbeitetes Schutz- und Hygienekonzept liegt vor, dies ist der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde auf Verlangen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

Öffnung von Kulturstätten

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können ab Montag, 15. März 2021 unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen öffnen. Auch hier gilt die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes, FFP2-Maskenpflicht sowie das Vorhandensein eines ausgearbeiteten Schutz- und Hygienekonzeptes.

Sport

Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen bis zu zehn Personen, im Freien – auch auf Außensportanlagen – ist möglich. Weiter ist kontaktfreier Sport für Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren im Freien möglich, auch auf Außensportanlagen.

Weitere Öffnungsschritte

Die 12. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht weitere inzidenzabhängige Öffnungsmöglichkeiten frühestens ab dem 22. März 2021 für die Außengastronomie, Sport, Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos vor.