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12.07.2010

Neue Melde- und Kennzeichnungspflicht für Pferde

Nach neuem EU-Recht müssen Pferde, die nach dem 1. Juli 2009 geboren wurden, mit einem elektronischen Transponder gekennzeichnet werden, einen Equidenpass haben und in einer zentralen Datenbank erfasst werden. Beim Veterinäramt des Landkreises Würzburg sind derzeit 232 Pferdehalter gemeldet.

EquidenpassPferde, die vor dem 1. Juli 2009 geboren worden sind und für die ein Pferdepass vorliegt, brauchen nicht zusätzlich gechipt zu werden. Pferde, für die kein Pass vorliegt, dürfen nicht den Besitzer oder den Stall wechseln. Diese müssen auch dann gechipt werden, wenn sie vor dem Stichtag geboren sind. Diese Vorgaben gelten für alle Equiden, also für Pferde, Esel, Zebras und deren Kreuzungen.

Aufgrund des internationalen Tierverkehrs wächst die Tierseuchenbedrohung auch bei Pferden ständig. „In der Bekämpfung von gefährlichen Tierseuchen wie afrikanische Pferdepest, infektiöse Anämie und Westnilfieber ist es entscheidend, dass wir möglichst schnell wissen, wo in der Umgebung Pferde gehalten werden“, erläutert Susanne Greiner-Fischer, Leiterin des Veterinäramts des Landkreises, das wesentliche Ziel der neuen Melde- und Kennzeichnungspflicht.

Durch die Registrierung der Equidenhalter und die elektronische Kennzeichnung können Halterinformationen in einer zentralen Datenbank gesammelt werden. „Zudem ist eine schnelle und sichere Identifizierung der Tiere eine wichtige Voraussetzung für eine effektive Seuchenbekämpfung“, ergänzt Tierärztin Greiner-Fischer.

Grundsätzlich ist jeder Halter von Equiden verpflichtet, seine Tierhaltung beim Veterinäramt anzuzeigen und registrieren zu lassen. Der Halter ist weiterhin dafür verantwortlich, die Kennzeichnung und die Ausstellung des Passes umgehend zu veranlassen. Die Kennzeichnung mittels Transponder darf nur von einem Tierarzt oder einem Fachmann einer anerkannten Züchtervereinigung bzw. Wettkampforganisation vorgenommen werden. Dieser bestätigt die Kennzeichnung auf dem Antrag des Equidenpasses.