Seiteninhalt

11.02.2025

Neue Richtsätze zur Ermittlung der Baugenehmigungsgebühren seit Februar 2025

Seit dem 1. Februar 2025 kommen bei der Ermittlung der Gebühren für eine Baugenehmigung neue Richtsätze zur Anwendung. Die Richtsätze bilden die Grundlage für die Ermittlung der Gebühren einer Baugenehmigung und werden jährlich fortgeschrieben. Sie orientieren sich am Baupreisindex, welcher vom statistischen Bundesamt veröffentlicht wird.

Nach zuletzt mehreren sehr deutlichen Anstiegen in Folge gab es in den vergangenen beiden Jahren einen eher mäßigen Anstieg von etwa 4 Prozent in 2023 und etwas mehr als 3 Prozent in 2024. Auch die Richtsätze für die Genehmigung von Werbeanlagen wurden angepasst.

Die Richtsätze für die Bemessung der Gebühren werden in allen Landkreisen des Regierungsbezirks Unterfranken gleichermaßen angewendet.

Die ab dem 1. Februar 2025 gültigen Richtsätze finden Sie hier: