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08.10.2009

Neuorganisation der Verwaltung für Langzeitarbeitslose - Optionskommunen wollen ihre erfolgreiche Arbeit fortführen


Mit Spannung erwartet man auch im Landratsamt Würzburg die Entscheidung der neuen Bundesregierung zur Zukunft der Optionskommunen, die Langzeitarbeitslose und ihre Familien in alleiniger Verantwortung betreuen.  Am Mittwoch, 7. Oktober, tagten die Landräte und Oberbürgermeister der 69 Optionskommunen in Berlin beim Deutschen Landkreistag, um am Rande der Koalitionsverhandlungen ein positives Zeichen zu setzen.
 
Der Landkreis Würzburg war bei der Besprechung der Optionskommunen beim Deutschen Landkreistag in Berlin durch Eberhard Blenk, Fachbereichsleiter des Beratungs- und Eingliederungszentrums für Arbeitsuchende (BEA), vertreten. Der Landkreis Würzburg unterstützt mit den bundesweit weiteren 68 Optionskommunen (62 Ldkr. und 6 kreisfreie Städte) die gemeinsame Fortführung der erfolgreichen Arbeit der Optionskommunen als zukünftiges Trägermodell für die Umsetzung der Hartz IV-Reform. Landrat Eberhard Nuß steht dabei für die kommunale Verantwortungsbereitschaft und für eine Arbeitsmarktpolitik aus einem Guss. Er betont: „Der Landkreis Würzburg hat bereits in diese Richtung deutliche Signale gesetzt, indem wir zu dem Drittel der Optionskommunen gehören, die das Personal bereits unbefristet im Beratungs- und Eingliederungszentrum für Arbeitsuchende beschäftigen.“
 
„Die Vertreter der 63 Landkreise und sechs kreisfreien Städte bekannten sich einmütig zu ihrer Verantwortung für die Integration Langzeitarbeitsloser“, berichtete der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Hans Jörg Duppré. Die 69 Optionskommunen der Hartz IV-Reform wollen ihre erfolgreiche Arbeit weiterhin fortführen. „Die Optionskommunen haben fünf Jahre lang unter Beweis gestellt, dass sie erfolgreich im Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit sind und wollen auch weiterhin diese Aufgabe im Interesse ihrer Bürger erfüllen. Die Koalitionspartner sind daher aufgefordert, die Option zu entfristen und unbegrenzt zu erweitern, damit auch andere Kommunen sich dafür entscheiden können“, so der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Hans Jörg Duppré.
 
„Einig waren sich alle Beteiligten darüber, dass die dauerhafte Entfristung der kommunalen Option sowie die unbegrenzte Erweiterung der Option durch eine Wahlmöglichkeit für alle interessierten Landkreise und kreisfreien Städte notwendig und ohne echte Alternative sind. Dafür ist keine Verfassungsänderung nötig“, so Duppré. Etwa ein Drittel der Optionskommunen habe bereits die Arbeitsverträge mit ihrem Personal über die eigentliche Laufzeit der Option bis Ende 2010 hinaus verlängert, um ein positives Signal auch an die Mitarbeiter zu senden.
 
Eine künftige Wahrnehmung der Aufgaben etwa im Rahmen einer Bundesauftragsverwaltung sei hingegen grundsätzlich abgelehnt worden. „Generell müssen im Interesse der Betroffenen kommunale Gestaltungsspielräume erhalten bleiben und dürfen nicht eingeschränkt werden“, so Duppré abschließend.