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30.03.2022

Sitzung des Jugendkreistags Würzburg am 30. März 2022 um 9 Uhr

am Mittwoch, 30. März 2022 um 9 Uhr findet die nächste Sitzung des Jugendkreistags im Landratsamt Würzburg, Haus 2, Sitzungssaal 2 statt.
Sie sind zur Berichterstattung herzlich eingeladen.

Die Sitzung findet erneut als Hybridveranstaltung statt. Das heißt, jede Schule delegiert zwei Jugendkreisrätinnen und -räte, die an der Sitzung im Landratsamt teilnehmen. Hinzu kommen die Sprecher:innen des Jugendkreistags. Alle anderen Jugendkreisrätinnen und -räte können sich über Webex zuschalten.

Medienvertreterinnen und -vertreter können wählen, ob sie in Präsenz oder am Bildschirm teilnehmen möchten.
Wenn Sie selbst ins Landratsamt kommen möchten, melden Sie sich bitte bei uns an.
Wenn Sie sich via Webex zuschalten möchten, sagen Sie uns bitte ebenfalls Bescheid. Wir senden Ihnen dann die Einwahldaten zu.

Die Tagesordnung finden Sie nachstehend, eine Übersicht der Anträge finden Sie hier.

Tagesordnung

1. Begrüßung und Überblick Lage Corona und Ukraine-Flüchtlinge durch Herrn Landrat Thomas Eberth
2. Vorstellung Kreisjugendring mit Schwerpunkt Fördermöglichkeiten für Jugendliche
3. Umsetzung der Beschlüsse der letzten Sitzung:
a. Überblick über Skate- und Basketballplätze in den Gemeinden
b. Anschaffung von Automaten für Menstruationsartikel für die Schulen
4. Videofilme zur Suchtprävention „Schicht mit Dicht“ und „Parcours“ und Bewerbung Wettbewerb „Klar bleiben“
5. Seminare für Schüler, um mehr Bewusstsein für eine gesunde und ausgewogene (möglichst regionale) Ernährung zu schaffen
6. Verstärkung der Jugend-, Schulsozialarbeit an den Schulen
7. Bericht von der Gründungsveranstaltung der bayerischen Jugendparlamente und Jugendvertretungen
8. Beitritt zum Dachverband der bayerischen Jugendparlamente und Jugendvertretungen
9. Satzungsänderung: Verlängerung der Wahlperiode des Jugendkreistags auf zwei Jahre
10. Satzungsänderung: Anhebung des Wahlalters für Jugendkreisrätinnen und -räte auf 20 Jahre
11. 50 Jahre Landkreis Würzburg
12. Sonstiges

Es gilt die 3G-Regelung.