Rücksichtsvoller Naturgenuss: So können Hundehalter zum Schutz von Rehen, Hasen und Co. beitragen
Ein Spaziergang mit dem Hund durch Wald und Flur ist für viele ein Genuss. Doch was für den Menschen Erholung bedeutet, kann für Wildtiere zur tödlichen Gefahr werden. Besonders in der sensiblen Zeit des Jahres kommt es immer wieder zu tragischen Vorfällen durch freilaufende Hunde. Der Jagdbeirat von Stadt und Landkreis Würzburg ruft daher zu mehr Umsicht auf – für ein rücksichtsvolles Miteinander von Mensch, Tier und Natur.
Wildtiere in Gefahr: Wenn Hunde hetzen
Regelmäßig werden Rehe durch freilaufende Hunde aufgeschreckt, in Straßen getrieben oder sterben an Erschöpfung nach der Flucht. Solche Hetzjagden passieren oft ungewollt – mit ernsten Folgen für die Wildtiere. Viele Hundehalter unterschätzen den Jagdtrieb ihrer Vierbeiner. Doch gerade im Frühling und Sommer, wenn Jungtiere geboren werden, kann jede Störung gefährlich sein.
Zahlen aus der Region: Mehr als 600 Rehe mit ungeklärter Todesursache
Die Unteren Jagdbehörden der Stadt und des Landkreises Würzburg verzeichneten in den Jahren 2022 bis 2024 rund 11.800 getötete Rehe. Der Großteil wurde durch Jäger fachgerecht erlegt. Etwa 1800 Rehe starben bei Verkehrsunfällen, bei weiteren rund 600 ist die Todesursache ungeklärt. Wie viele Tiere nach der Hatz durch einen Hund verenden, lässt sich oft nicht sicher belegen. Doch Jäger und Polizei beobachten regelmäßig Fälle, in denen Hunde Wildtieren hinterherhetzen, und bringen diese auch zur Anzeige.
Was ist erlaubt – und was nicht? Rechte und Pflichten für Hundehalter
In Bayern dürfen Hunde in der freien Natur grundsätzlich mitgeführt werden – aber nur, wenn sie unter Kontrolle sind und keine Menschen oder Tiere gefährden. Das regeln unter anderem das Bayerische Naturschutzgesetz (Artikel 26 ff.) sowie das Bundesnaturschutzgesetz (§ 59). Besondere Rücksicht ist während der sogenannten Brut- und Setzzeit geboten. Diese erstreckt sich in der Regel von März bis Juli, wenn viele Tiere Nachwuchs bekommen.
In Naturschutzgebieten gilt meist eine Leinenpflicht. Details finden sich in den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen. Zudem können Kommunen eigene Verordnungen mit Leinenpflichten für bestimmte Flächen oder Zeiten erlassen.
Warum freilaufende Hunde gefährlich werden können
Auch gut erzogene Hunde haben einen natürlichen Jagdtrieb. Schon das Hinterherlaufen reicht aus, um bei Wildtieren enormen Stress auszulösen – mit teils tödlichen Folgen: Erschöpfung nach der Flucht kann zum Tod führen, vor allem bei jungen oder trächtigen Tieren. Hunde können Wildtiere auf Straßen treiben und so Unfälle verursachen. Bei trächtigen Wildtieren können Fluchtreaktionen Fehlgeburten auslösen.
Dürfen Jäger Hunde erschießen?
In absoluten Ausnahmefällen ja. Wenn ein Hund nachweislich wildert – also Wildtieren in einem Jagdrevier nachstellt und sich nicht mehr zurückrufen lässt –, darf er nach § 23 Bundesjagdgesetz und Artikel 42 des Bayerischen Jagdgesetzes im äußersten Notfall getötet werden. Dies ist jedoch eine letzte Maßnahme, die nur dann zulässig ist, wenn andere Mittel zur Gefahrenabwehr nicht ausreichen.
Rücksichtsvoller Naturgenuss: Was bedeutet das konkret?
Das Bayerische Naturschutzgesetz erlaubt allen Bürgerinnen und Bürgern in Artikel 26 den Aufenthalt in der freien Natur „zum Genuss der Naturschönheiten und zur Erholung“. Gleichzeitig verpflichtet es zu einem achtsamen und pfleglichen Umgang mit Natur und Landschaft:
- Natur und Tiere nicht stören oder gefährden
- Rücksicht auf Grundstückseigentümer und andere Erholungssuchende nehmen
- Müll vermeiden und nichts zurücklassen
Wer gegen diese Grundsätze verstößt, handelt unter Umständen ordnungswidrig und muss mit einer Geldbuße rechnen.
So verhalten sich Naturnutzer richtig
- Auf ausgewiesenen Wegen bleiben, vor allem in Wald und Flur
- Lärm vermeiden, besonders in der Nähe von Gewässern und Brutplätzen
- Keine Wildtiere füttern oder berühren – das kann Mensch und Tier gefährden
- Müll und Essensreste mitnehmen
- Für Hundehalter gilt: Der Hund muss jederzeit kontrollierbar sein. Ist das nicht gewährleistet, sollte er an die Leine.
Detaillierte Informationen und rechtliche Hintergründe finden sich online unter:
http://www.naturerlebnis.bayern.de/naturvertraeglich_unterwegs/ratgeber_freizeit_natur – insbesondere in der Rubrik „Hundeausführen“.