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07.05.2019

Richtigstellung zu Internetmeldungen über die Biotopkartierung in Bayern

Über Nachrichtenkanäle im Internet werden aktuell Meldungen über die Biotopkartierung verbreitet, wonach bis zum 6. Mai 2019 „Einsprüche“ gegen die Biotopkartierung einzulegen seien. Beim Landratsamt Würzburg ist in den vergangenen Tagen eine Vielzahl von Anrufen eingegangen, die diese angebliche Einspruchsfrist für die Biotopkartierung betreffen.

Das Landratsamt stellt hierzu klar, dass keine Einspruchsfristen für Biotopkartierungen laufen. Gegen die Erhebung von Daten über das Vorkommen von Tieren, Pflanzen, Pilzen und Biotopen kann kein Einspruch eingelegt werden. Meldungen über eine durch das Volksbegehren für Artenvielfalt und Naturschönheit – „Rettet die Bienen“ ausgelöste „Einspruchsfrist“ sind falsch, an die Naturschutzverwaltung übermittelte „Einsprüche“ sind gegenstandslos.

Die Biotopkartierung gehört nach Artikel 46 des Bayerischen Naturschutzgesetzes zu den Aufgaben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt. Regelmäßige Aktualisierungen der Biotopkartierung sind notwendig, um den Zustand der biologischen Vielfalt in Bayern zu kennen und Vorhaben in Natur und Landschaft möglichst konfliktfrei entwickeln zu können.

Die Biotopkartierung Bayern ist eine Fachkartierung ohne unmittelbare rechtliche Wirkung. Im BayernAtlas ist dargestellt, welche Flächen von der Biotopkartierung erfasst worden sind, weil sie den Vorgaben für die Erhebung von Naturschutzfachdaten entsprechen. Den gesetzlichen Schutzstatus einer Fläche bestimmt einzig der aktuelle Zustand, unabhängig davon, ob dieser amtlich bekannt ist oder nicht.

Diese und weiterführende Informationen finden sich in der Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Umwelt.