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02.01.2023

Umweltamt im Landkreis Würzburg überarbeitet Verordnungen der Landschaftsschutzgebiete

Weinberge, naturnahe Laubwälder, Streuobstwiesen und Magerrasen machen den Landkreis Würzburg zu einem reichen Kulturraum. Unter anderem sieben Landschaftsschutzgebiete sorgen dafür, dass Artenvielfalt in Flora und Fauna auch weiterhin bestehen.

Bei einer internen Prüfung der Verordnungen im Umweltamt des Landratsamtes Würzburg ist nun jedoch aufgefallen: Bisweilen ist die Ausgestaltung und der Zweck dieser Landschaftsschutzgebiete nicht mehr in Gänze nachvollziehbar. Aus heutiger Sicht schwammige Formulierungen der Schutzzwecke und veraltetes Kartenmaterial, die etwa bei der naturschutzrechtlichen Bewertung von Bauvorhaben zum Einsatz kommen, wird die Untere Naturschutzbehörde nun jedoch überarbeiten und wo nötig erneuern.

Drei von sieben Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Würzburg im Fokus

Im Landkreis Würzburg sind derzeit folgende sieben Landschaftsschutzgebiete (LSG) durch entsprechende Verordnungen (VO) festgesetzt: LSG „Volkacher Mainschleife“ (von 1969), LSG „Mainufer und Volkenberg“ (von 1968), LSG „Polisina“ (von 1991), LSG „Ochsenfurter Forst und Hübnerholz“ (von 1973), LSG „Acholshausen und Tückelhausen“ (von 1955), LSG „Täler der Tauber, Gollach, Steinach und umgebende Wälder“ (von 1990) und LSG „Maintalschutzlandschaft Thüngersheim“ (von 1956).

Die Verordnungen der Schutzgebiete „Acholshausen und Tückelhausen“, „Mainufer und Volkenberg“ sowie Maintalschutzlandschaft Thüngersheim“ – allesamt aus den 1950er- und 1960er-Jahren – sollen in den kommenden Wochen und Monaten überarbeitet beziehungsweise neu gefasst werden, erläuterte Thomas Pabst, der Leiter des Fachbereichs Naturschutz und Landschaftspflege in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Mobilität, Energie und Landwirtschaft.

Beteiligung der Öffentlichkeit und Beschlüsse durch Kreistag

Zuständig für den Erlass beziehungsweise die Änderung von Verordnungen der Landschaftsschutzgebiete ist der Kreistag, so Pabst weiter. Bevor man diese dort beschließen lasse, werde man die betroffenen Landkreisgemeinden natürlich rechtzeitig in den Prozess einbinden. Mit den Rathäusern wolle man die Festlegung der jeweiligen Flächen abstimmen und dabei auch kritisch hinterfragen, ob Flächen in die Schutzkulissen aufgenommen oder herausgenommen werden sollen.