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09.02.2012

Tagung der bayerischen Optionskommunen im Landratsamt Würzburg

Einmal im Jahr tagen die Verantwortlichen der Optionskommunen zum Erfahrungsaustausch und zur Weiterentwicklung ihrer Aufgaben in einer der nunmehr zehn bayerischen Optionskommunen. Diesmal traf sich erstmals der seit 1. Januar 2012 um sechs neue Kommunen erweiterte Kreis im Landkreis Würzburg. Traditionell schloss sich auch die Stadt Jena in Thüringen der bayernweiten Tagung an.
 
Die sogenannten Optionskommunen sind zugelassene, kommunale Träger, die alle Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende in kommunaler Selbstverantwortung wahrnehmen und Langzeitarbeitslose nach dem Prinzip des „Förderns und Forderns“  bei der Rückführung in den Arbeitsmarkt unterstützen.
 
Stellvertretende Landrätin Elisabeth Schäfer begrüßte die Leiter der Jobcenter aus Erlangen, Ingolstadt, Schweinfurt, Kaufbeuren und Jena sowie der Landkreise Ansbach, Günzburg, Miesbach, Oberallgäu, München und Würzburg. Sie wies auf eine erfreuliche Entwicklung im Landkreis Würzburg hin, der seit 2005 Optionskommune und somit direkt für die Betreuung der Langzeitarbeitlosen zuständig ist. Im Bereich der Kinderarmut kann der Landkreis Würzburg mit einem Rückgang der Kinder in Hartz-IV-Bezug von 2006 auf 2011 mit ca. 20% eine über dem Bundesdurchschnitt liegende Bilanz ausweisen.
 
Begleitet wurde die Tagung auch von Ministerialrat Jochen Schumacher als Vertreter des Bayerischen Sozialministeriums, von Dr. Klaus Schulenburg vom Bayerischen Landkreistag und Julius Forster vom Bayerischen Städtetag.
 Praktische Fragen beschäftigten die Leistungsrechner der Jobcenter, etwa, inwieweit ein Erbe auf die Hartz-IV-Leistungen anzurechnen ist oder wie das schwankende Einkommen von Selbständigen verrechnet werden kann. Die Führungskräfte der Jobcenter diskutierten u.a. über die Reform der Maßnahmen, die zur Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen eingesetzt werden dürfen, es gab Erfahrungsberichte über die Fallzahlentwicklung und die Umsetzungsprobleme beim Bildungs- und Teilhabepaket und zahlreiche weitere Themen wie Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bund und Zielvereinbarungen mit dem Bayerischen Sozialministerium.