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15.10.2020

Trend: Hühner im eigenen Garten

Das gilt es bei der privaten Hühnerhaltung zu beachten:

Die Haltung von Hühnern auf dem eigenen Grundstück erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Hühner gelten als „Kleintiere“. Ihre Haltung ist unter gewissen Voraussetzungen auch in Wohngebieten möglich.

Rechtlich geregelt ist die Haltung von Hühnern in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) unter § 14, Nebenanlagen. Danach sind Einrichtungen für die Kleintierhaltung zulässig, wenn sie dem Nutzungszweck des Grundstückes selbst dienen und seiner Eigenart nicht widersprechen.

Das bedeutet, dass sich die Haltung auf einen privaten Rahmen beschränken muss und ein gewerblicher Umfang in einem Wohngebiet generell nicht möglich ist. Die Hühnerhaltung, also Art und Anzahl der Tiere, muss sich im Rahmen einer für die Wohnnutzung typischen Freizeitbeschäftigung befinden. Dient die Hühnerhaltung beispielsweise der Erzeugung von Eiern für den Eigenverbrauch des Haushaltes, so ist dies gewöhnlich gegeben.

Kontakt mit Nachbarn suchen
Generell ist für eine Hobby-Hühnerhaltung das sogenannte Gebot der Rücksichtnahme einzuhalten. Wir empfehlen Ihnen daher, bereits vor Anschaffung der Tiere den Kontakt mit Ihren Nachbarn zu suchen. Gerade wenn auch die Anschaffung eines Hahnes geplant ist, sollte berücksichtigt werden, dass dieser kräht, um seinem Territorialverhalten nachzukommen. Dies hat bereits zu manchem Streit am Gartenzaun geführt.

Die Errichtung des Hühnerstalles hingegen muss den Maßgaben der bayerischen Bauordnung (BayBO) entsprechen. Verfahrensfrei, das heißt ohne eine Baugenehmigung, dürfen Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von max. 75 m³ errichtet werden. Jedoch sind hierbei zusätzlich auch die Regelungen des Abstandsflächenrechtes zu beachten. Die Wandhöhe eines Gebäudes an einer Grenze darf beispielsweise 3 m nicht überschreiten, die Länge von abstandsflächenfreien Gebäuden an der Grundstücksgrenze insgesamt generell 15 m nicht überschreiten. Bei Fragen kann Ihnen das zuständige Bauamt Ihrer Gemeinde oder das Bauamt des Landratsamtes Würzburg gerne weiterhelfen.

Bitte beachten Sie, dass möglicherweise ein für Ihr Grundstück geltender Bebauungsplan zur Haltung von Kleintieren oder der Errichtung von Nebengebäuden abweichende Regelungen enthalten kann. In diesem Fall wird Ihnen das für Sie zuständige Bauamt Ihrer Gemeinde gerne Auskunft erteilen.


Eher unproblematisch ist die private Haltung von Hühnern generell in Dorf- und Mischgebieten, also Gebieten, in denen neben Wohnnutzung auch landwirtschaftliche und gewerbliche Nutzungen bestehen. Die baurechtliche Beurteilung einer Hühnerhaltung erfolgt immer grundstücks- bzw. standortbezogen. In Zweifelsfällen hinsichtlich des Standortes oder der zulässigen Anzahl der Tiere helfen Ihnen Gemeindeverwaltung und Landratsamt gerne weiter.

Hühner in Gruppen halten
Generell sollten Hühner immer in der Gruppe gehalten werden und einen Auslauf zur Verfügung haben. Eine Auslauffläche von ca. 20 m² pro Huhn ist anzustreben und schützt vor Zerstörung der Grasnarbe. Jeweils neun Hennen haben mindestens Anspruch auf 1 m² Grundfläche im Stall, wünschenswert und tiergerechter ist jedoch ein Besatz von zwei Tieren pro 1 m².

Jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern,
Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln ist verpflichtet, sich beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und beim zuständigen Veterinäramt registrieren zu lassen. Dies gilt auch für Hobbyhalter, unabhängig von der Bestandsgröße. Insbesondere im Fall eines Vogelgrippegeschehens ist es für das Veterinäramt zwingend erforderlich, jeden Tierhalter zu kennen, der Geflügel hält.

Vor der Abgabe von Eiern muss eine Registrierung als Lebensmittelunternehmer (gem. VO (EG) 852/2004 Art. 6) beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erfolgen. Das und viele weitere Hinweise zur Haltung und Pflege von Hühnern gibt es direkt beim Veterinäramt des Landratsamtes Würzburg unter www.landkreis-wuerzburg.de/veterinaerwesen.