Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag die Änderung von zwei Landschaftsschutzgebieten
Zwei Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Würzburg könnten in Zukunft kleiner ausfallen als bisher. Das hat der Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Energie und Landwirtschaft in seiner jüngsten Sitzung dem Kreistag einstimmig empfohlen. Durch die neuen Grenzen der Schutzgebiete soll den seit Erlass der Verordnungen eingetretenen Veränderungen und Entwicklungen in den betroffenen Gebieten Rechnung getragen werden. Nicht mehr schützenswerte Flächen würden dadurch ausgegliedert.
So soll das seit fast 70 Jahren bestehende Schutzgebiet Mainufer und Maintalhang bei Thüngersheim um 60 Prozent schrumpfen, von derzeit 283 Hektar auf künftig 115. Durch die Neuausweisung würden neben bestehenden Gewerbe- und Siedlungsflächen unter anderem auch 70 Hektar landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen aus dem Schutzgebiet fallen, darunter 40 Hektar für den Weinbau.
Von 80 auf 68 Hektar soll sich das vor knapp 60 Jahren entlang des Mains ausgewiesene Landschaftsschutzgebiet zwischen Zell und Zellingen verkleinern. Wenn der Kreistag der Empfehlung des Umweltausschusses folgt, wären insbesondere landwirtschaftliche Flächen in Erlabrunn, der dortige Badesee, bestehende Wohnbauflächen und der Sportplatz in Margetshöchheim sowie bei Zell die Staatsstraße und im Westen angrenzende Siedlungsflächen von den Änderungen betroffen. Bereits im Vorfeld des offiziellen Verwaltungsverfahrens waren die ersten Planungen der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Würzburg den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden vorgestellt worden. Ziel war es, frühzeitig Anregungen von den Kommunen für das künftige Schutzgebiet zu erhalten.
Landrat Thomas Eberth betont: „Als Landkreis müssen wir unsere Schutzgebiete regelmäßig auf ihre Aktualität überprüfen. Landschaftsschutz ist wichtig, aber wir müssen auch die Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Landwirte und Winzer im Blick behalten. Mit den Anpassungen schaffen wir einen fairen Ausgleich zwischen Naturschutz und den heutigen Bedürfnissen vor Ort.“
Neben der Änderung der Schutzgebietsgrenzen sollen die Verordnungen über die Landschaftsschutzgebiete auch textlich neu gefasst und insbesondere der Schutzzweck sowie der Katalog der erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Handlungen konkretisiert werden.