Seiteninhalt

27.08.2014

Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis Würzburg

„Wenn Menschen, die vor Krieg und Terror fliehen, in Deutschland um Asyl bitten, ist das eine Aufgabe, die grundsätzlich die Bundesregierung lösen muss. Der derzeitige dramatische Anstieg der Asylsuchenden in Deutschland stellt die Bundesbehörden verständlicherweise vor große Probleme. Aber auch alle nachgeordneten Behörden stehen unter großem Druck. Die Unterbringung der Asylsuchenden wird prozentual auf die Landesregierungen und von dort wiederum auf die Regierungsbezirke delegiert. Diese stehen dann in der Pflicht, haben aber in der Regel keine eigenen Unterbringungsmöglichkeiten bzw. die Kapazitäten der Gemeinschaftsunterkünfte sind ausgeschöpft.

Die Regierung von Unterfranken muss deshalb – unabhängig von den vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten – die zugewiesenen Flüchtlinge auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilen.

Am Ende dieser Verteilungskette stehen die Landratsämter. Als Landrat kann ich jedoch die zugewiesenen Asylsuchenden nicht einfach prozentual auf die Gemeinden meines Landkreises weiterleiten“, erklärt Landrat Eberhard Nuß.

Das gesamte Verteilungssystem müsse auf den Prüfstand, denn mit Quoten, die sich nicht an den tatsächlichen Möglichkeiten orientieren, ist keinem geholfen, so Nuß weiter. Dies zu ändern, wäre eine dringende Aufgabe der Bundesregierung. „Hier appelliere ich auch an den Bund, eigene leerstehende Gebäude verstärkt in Betracht zu ziehen.“

Dieser dringend notwendige Paradigmenwechsel wird jedoch nur mittelfristig erfolgen können. In der aktuellen Situation – der Landkreis Würzburg erhält per Direktzuweisung nun wöchentlich neun Asylbewerber – hilft nur, wenn alle gesellschaftlichen Kräfte zusammenwirken, um eine humanitäre Lösung zu finden.

Die Situation im Landkreis Würzburg

Im Landratsamt Würzburg arbeitet der Fachbereich 33 unter der Leitung von Geschäftsbereichsleiter Michael Horlemann (derzeit vertreten von Juliane Selsam) bereits seit Anfang 2013 daran, möglichst viele Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber in Landkreisgemeinden zu finden.

Derzeit sind im Landkreis Würzburg insgesamt 218 Plätze zur Unterbringung von Asylbewerbern eingerichtet. (Entwicklung: 1.1.2013 = 6 Plätze, 31.12.2013 = 182 Plätze, 1. 7. 2014 = 218 Plätze). Dazu kommen 83 Plätze in der Gemeinschaftsunterkunft in Aub.

Weitere ca. 20 Plätze stehen ab Oktober in Bergtheim und 16 Plätze in Waldbüttelbrunn zur Verfügung.

Es handelt sich im Landkreis Würzburg um eine Gemeinschaftsunterkunft (GU) in Aub und derzeit elf dezentrale Unterkünfte. Die dezentralen Unterkünfte befinden sich in Bergtheim, Erlabrunn, Güntersleben, Ochsenfurt-Tückelhausen, Kleinrinderfeld, Prosselsheim, Uettingen, Veitshöchheim und in Winterhausen. Die GU wird von der Regierung von Unterfranken betrieben, die dezentralen Unterkünfte vom Landratsamt Würzburg.

Das Landratsamt hat bereits über die Kreisstelle Würzburg des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes einen Aufruf an alle Pensionen, Hotels und Gasthöfe im Landkreis Würzburg versendet, in dem die Dringlichkeit der Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber deutlich gemacht wird. Der Landkreis Würzburg ist hier an kurzfristigen Zimmervermietungen, vorzugsweise mit Vollverpflegung oder alternativ der Möglichkeit der Selbstverpflegung vor Ort, interessiert. Darüber hinaus besteht auch Interesse an langfristigen Anmietungen, die dann gegebenenfalls über einen Beherbergungsvertrag zu regeln wären.

Der Freistaat Bayern ersetzt alle dem Landratsamt anfallende Kosten. Die Asylbewerber erhalten das ihnen zustehende „Taschengeld“ sowie Verpflegungsgeld, soweit in einzelnen Unterkünften die Verpflegung nicht mit enthalten ist.

Situation seit dem 19. August 2014

Mit Schreiben vom 19. August 2014 hat die Regierung von Unterfranken angekündigt, dass nach Unterfranken in den nächsten vier Wochen mindestens 350 Asylbewerber zugewiesen werden. D.h., dem Landratsamt Würzburg werden beginnend mit der 35. KW wöchentlich neun Asylbewerber zugewiesen.

Dies geschieht bereits am heutigen Mittwoch zum ersten Mal. Die dem Landratsamt zugewiesenen neun Personen werden in Tückelhausen untergebracht. Es handelt sich dabei um eine Großfamilie aus Syrien mit sieben Personen sowie um zwei ukrainische Staatsangehörige.

Aufgrund der prekären Situation bietet der Landkreis Würzburg der Regierung von Unterfranken an, ein Grundstück am Stadtrand von Ochsenfurt zur Verfügung zu stellen, auf dem eine mit Containern errichtete Gemeinschaftsunterkunft realisierbar wäre.

Grundgesetz Artikel 16a „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“

Landrat Eberhard Nuß appelliert an alle Bürgermeister und Verantwortlichen in den Gemeinden des Landkreises Würzburg, noch einmal zu überprüfen, ob eventuell leer stehende Gebäude zur Unterbringung von Asylbewerbern nutzbar gemacht werden können. „Die Aufnahme der Flüchtlinge, die derzeit meist aus Syrien, Serbien, Eritrea und dem Irak kommen, ist nicht nur der Vollzug unseres Grundgesetzes sondern auch nach humanitären und christlichen Gesichtspunkten eine Aufgabe, die uns alle angeht.“