Seiteninhalt

20.04.2021

Verbesserung der Verkehrssicherheit als oberstes Ziel
Ausbauplan der Kreisstraßen im Landkreis Würzburg wird fortgeschrieben

Für einen Flächenlandkreis mit 52 Gemeinden und 113 Ortsteilen spielt die Mobilität eine wichtige Rolle. Im Landkreis Würzburg gibt es 608 km Bundes-, Staats- und

Kreisstraßen. Für die 300 Kilometer Kreisstraßen ist der Landkreis selbst zuständig und bedient sich des staatlichen Bauamtes als Partner. 16 von 27 Maßnahmen der ersten Dringlichkeitsstufe aus dem Straßenausbauplan 2017 – 2023 für den Landkreis Würzburg konnten bis März 2021 umgesetzt werden. Auch fünf Straßenbaumaßnahmen der zweiten Dringlichkeitsstufe bzw. des weiteren Bedarfs sind abgeschlossen oder in Planung.

Darüber informierte im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur Jan Voll, Abteilungsleiter des Staatlichen Bauamts, das im Auftrag des Landkreises für die Planung, den Erhalt und den Ausbau der Kreisstraßen tätig ist. Zu den bereits vollendeten Maßnahmen gehören zum Beispiel die Ortsdurchfahrt Helmstadt (WÜ 11), die Ortsdurchfahrt Sommerhausen (WÜ 16), ein Teilabschnitt der WÜ 26 in Kürnach oder ein Teilabschnitt der WÜ 63 bei Riedenheim-Stalldorf. „Wichtig ist es, nach verschiedenen Kriterien zu bewerten, welche Straße wann und wie saniert oder verbessert wird, damit alle Verkehrsteilnehmer vom Radfahrer über den ÖPNV bis hin zum PKW oder LKW die Straße weiter verkehrssicher nutzen kann“, betont Landrat Thomas Eberth.

Deshalb möchte der Landkreis Würzburg den Ausbauplan mit dem staatlichen Bauamt nun weiter fortschreiben. Dabei soll in die Dringlichkeitsbewertung der künftigen Kreisstraßenmaßnahmen die Zustandserfassung und -bewertung der Kreisstraßen einfließen. Außerdem sollen Ausbaustandards wie der Fahrbahnaufbau, die Fahrbahnbreite, die Kurvigkeit der Straße sowie Verkehrsstärke, Verbesserung der Verkehrssicherheit, kommunale Maßnahmen in Ortsdurchfahrten, die Sicherung von Wasserschutzgebieten und weiteren Umweltaspekten und die Abstimmung der Maßnahmen anderer Vorhabensträger mit in den Bewertungsprozess für die Fortschreibung des Ausbauplans einfließen.

Dann wird das Ergebnis politisch bewertet und der Kreistag sowie die verschiedenen Fachausschüsse müssen nach Dringlichkeit die Gelder für die Maßnahmen freigeben, um die Sanierungen umzusetzen. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur stimmte dem Vorschlag zu und beauftragte das staatliche Bauamt, einen fortgeschriebenen Ausbauplan zu erarbeiten.